Abmahnung Kanzlei Dr. Schenk für Data Economy wg. fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei eBay

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Die Bremer Kanzlei Dr. Schenk mahnt für Ihren Mandantin Data Economy weiter wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung auf der Auktionsplattform eBay ab. Bereits im vergangenen Jahr ist es zu Abmahnungen des Firmeninhabers Herrn Michael Brand durch die Kanzlei Dr. Schenk gekommen, jedoch unter der Bezeichnung „secondhandstuhr".

In der erhaltenen Abmahnung geht es um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus dem Bereich „Bekleidung".

Abgemahnt wird ein Verstoß über die Informationspflichten in der Widerrufsbelehrung.

Weiter wird eine fehlerhafte Vereinbarung bezüglich der Rücksendekosten bei Warenwert unter 40 Euro bemängelt.

Der Abmahnung liegt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei die die Kosten für die anwaltliche Geltendmachung dieses Anspruchs beinhaltet. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von 15.000 Euro angenommen  - mit einer Kostenfolge von immerhin 755,80 Euro.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung - Was ist zu tun?

Sie sollten die Abmahnung ernst nehmen und die darin enthaltenen angeblichen Verstöße zunächst genauestens prüfen. Danach sollten Sie einen Blick auf die gesetzlichen Vorschriften werfen, so sind nach § 3 UWG unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 UWG ist ein Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Daher ist zu überprüfen, ob ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden Unternehmen besteht.

In jedem Fall sollte die Abmahnung ebenfalls auf die Höhe des angegebenen Gegenstandswerts geprüft werden, dazu ist insbesondere die Vorschrift des § 12 Absatz 4 UWG heranzuziehen, die eine Wertminderung bei einfach gelagerten Fällen gestattet. Auch sollte der Wettbewerber überprüft werden, denn schließlich bestimmt sich nicht zuletzt aus seinem wirtschaftlichen Interesse heraus der anzusetzende Streitwert.

Der Streitwert ist niedriger anzusetzen, wenn der abmahnende Konkurrent durch den Wettbewerbsverstoß in seiner Marktposition kaum spürbar betroffen ist.

Entschiedene Streitwerte bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung:

OLG Düsseldorf (Beschluss v. 05.07.2007, Az. I 20 W 15/07) - Streitwert 900 Euro

OLG Karlsruhe (Beschluss vom 23.06.2010, Az. 4 W 19/10) - Streitwert 3.000 Euro

LG Dresden (Beschluss vom 25.02.2010, Az. 42 HK O 62/10 EV) - Streitwert 7.500 Euro bei 6 Verstößen

Es kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und in unveränderter Form abzugeben. Vielmehr wird allenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfohlen, die ebenfalls das Risiko einer drohenden einstweiligen Verfügung wegen des Unterlassungsanspruchs beseitigt.

Lassen Sie Ihren Onlineauftritt auf Abmahnrisiken hin überprüfen, insbesondere bestehen Gefahren bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, einem fehlerhaften Impressum oder auch bei unwirksamen Bestimmungen in AGB und bei fehlerhaften Preis- und Lieferzeitangaben.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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