Abmahnung Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH Three Thousand Years of Longing erhalten? Wir helfen!

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In den letzten  Monaten wurden uns häufiger  Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München betreffend den Film Three Thousand Years of Longing zur Prüfung vorgelegt.

Auftraggeber der Abmahnung an diesem Film ist die LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG).

Dem Abgemahnten wird von Frommer Legal der Vorwurf gemacht, den Film Three Thousand Years of Longing über eine Internettauschbörse (sog. Filesharing) zum Download bereitgestellt zu haben.


1. Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Außerdem wird dem Adressaten ein Vergleichsangebot in Höhe von 980,60 EUR in dem Abmahnschreiben unterbreitet.

Hier ist Vorsicht geboten! Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie nichts ohne vorhierige anwaltliche Prüdung.


2. Was ist zu tun?

Sie sollten die Abmahnung von Frommer Legal bitte ernst nehmen. Bewahren sie dennoch Ruhe. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.            


3. Handeln Sie mit fachanwaltlicher Unterstützung der Kanzlei Dr. Newerla!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahnung betreffend den Film Three Thousand Years of Longing. Aus unserer jahrelangen Erfahrung aus mehreren hundert Abmahnungsverteidigungen wissen wir, welche Schritte erforderlich sind und wie wir für Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung finden können.


4. Enn Vorwürfe zutreffend sind macht oftmals eine Einigung Sinn


Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird.


5. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Rufen Sie uns gerne für ein kostenlose Erstberatungsgespräch an (0471/483 99 88 0). Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.


Unser oberstes Ziel dabei:


Kein Geld für Frommer Legal !


Wir helfen Ihnen gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Pauschalpreisen tätig und das bundesweit!


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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