Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer Warner Bros. Entertainment GmbH: „Legends Of Tomorrow"

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH an der TV-Folge „Legends Of Tomorrow – Legendary“ vor. Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

Unsere Mandantschaft habe das oben genannte Filmwerk über ein Online-Tauschportal öffentlich zugänglich gemacht (Filesharing). Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar, daher macht die Gegenseite Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend.

a) Unterlassungsanspruch

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Dem Abmahnschreiben ist ein durch die Gegenseite vorformuliertes Muster beigefügt.

Unser Rat: Unterzeichnen Sie die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis eingestuft werden. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ab.

b) Schadensersatzanspruch

Weiterhin fordert die Gegenseite unsere Mandantschaft zur Zahlung eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 450,00 € auf.

Unser Rat: Zahlen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Beträge! Auch durch die Zahlung könnten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. Es gilt, zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt Ihren Sachverhalt zu überprüfen und im Anschluss ggf. einen angemessenen Schadensersatzbetrag zu vereinbaren.

c) Aufwendungsersatzanspruch

Letztlich wird von unserer Mandantschaft auch der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert. Diese werden vorliegend mit 169,50 € beziffert.

Unser Rat: Auch diesen Betrag sollten Sie ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht bezahlen. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei zwecks Überprüfung Ihres Sachverhalts.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema