Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Warner Bros. Entertainment GmbH: „Suicide Squad“, 14.07.2017

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell vertritt unserer Kanzlei den Adressaten einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 14.07.2017. Über den Internetanschluss unserer Mandantschaft soll das Filmwerk „Suicide Squad“ über ein bittorrent-Netzwerk illegal angeboten worden sein.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und fordert den Ausgleich von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 € und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 700,00 €.

Was ist zu tun?

Grundsätzlich lautet unser Rat, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da die Gegenseite sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte. 

Auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung muss abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem schneiden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Vielmehr sollte ggf. unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese müsste sodann auf Ihren Einzelfall hin passend formuliert werden. Daher müssen wir eindringlich davon abraten, standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet abzugeben. Diese können unter Umständen entweder zu weit gefasst sein – und Sie so über das gebührende Maß hinaus hin verpflichten – oder auch zu eng gefasst sein, sodass die Gegenseite die Unterlassungserklärung nicht akzeptiert und den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen.

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich daher unverzüglich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. 

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung. 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch kontaktieren. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema