Abmahnung KS Kanzlei Sarwari im Auftrag der G&G Media GmbH

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Eine weitere Abmahnung vom 06.05.2016 des Rechtsanwalts Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media GmbH erreichte uns am 11.05.2016. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sarwari) im Auftrag der G&G Media GmbH beinhaltet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit über entsprechende urheberechtliche Abmahnungen berichtet. Auch in dem aktuellen Fall soll ein Erotikfilmwerk über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund der vermeintlichen Urheberechtsverletzung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Entgegen der bekannten Filesharing-Abmahnungen wird keine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt.

Vorsicht!

Im Internet findet sich eine Vielzahl von Musterformulierungen wieder. Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind jedoch eine Vielzahl von juristischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Wir raten daher dringend davon ab, sich auf derartige Muster zu verlassen.

Zusätzlich wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert. Im Schreiben werden Kosten in Höhe von 611,90 € (fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwerts von 1.611,90€ in Höhe von 215,00 €, mithin 826,90 € zugrunde gelegt.

Reagieren Sie richtig und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf!

Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine fachkundige Einschätzung Ihres Einzelfalls geben. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob Sie eine Haftung trifft und ob ggfs. auch die Kosten zu leisten sind.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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