Abmahnung Louis Vuitton Malletier durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an Kerzen

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Aktuell liegt uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Rechtsanwälte CBH für den Rechteinhaber Louis Vuitton Malletier vor. Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der Louis Vuitton Malletier um eine Herstellerin von Lederwaren aller Art sowie insbesondere auch von solchen Produkten in Form von vielfältigen Accessoires handelt.


Im Rahmen des Abmahnschreibens wird Bezug genommen auf das berühmte „Toile Monogram“ dessen zentraler Bestandteil des Logo „LV“ ist.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechteinhaber über umfänglichen Markenschutz verfügt.


Streitgegenständlich in der uns vorliegenden aktuellen Abmahnung ist das Logo „LV“, und zwar in der konkreten Gestaltung der Unionsmarke zu der Nummer 000015628.


Unserer Mandantschaft wird im Rahmen des uns vorliegenden Abmahnschreibens vorgeworfen, dass diese auf Instagram Kerzen angeboten habe, welche das Logo „LV“ identisch bzw. nahezu identisch übernehme.


Der Rechteinhaber hat insbesondere einen Testkauf veranlasst, um die Markenrechtsverletzung beweissicher festzustellen.


Was wird durch den Rechteinhaber geltend gemacht?


Louis Vuitton Malletier verlangt hier von unserer Mandantschaft die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich unsere Partei dazu verpflichten soll, Kerzen, welche die Form des bekannten „LV“ Logos haben nicht weiter anzubieten. Daneben werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 € geltend gemacht, was einem Betrag in Höhe von 3.456,59 €/brutto entspricht. Hinzu kommen die Testkaufkosten.


Darüber hinaus werden Auskunftsansprüche sowie ein Schadensersatz dem Grunde nach gegenüber unserer Mandantschaft geltend gemacht, sodass hierbei konkret festzustellen ist, dass es sich bei dem geltend gemachten Anwaltskosten nur um einen Teilbetrag der Gesamtsumme handelt.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass gerade in markenrechtlichen Angelegenheiten, speziell vor dem Hintergrund der hohen Streitwerte, stets ein sehr hohes Kostenrisiko besteht. Uns ist aus verschiedenen Fällen bekannt, dass Louis Vuitton Malletier zusammen mit der Kanzlei CBH konsequent Rechtsverstöße auch gerichtlich verfolgt, soweit auf die Abmahnungen nicht oder insbesondere auch nicht richtig reagiert wird.


Zunächst ist natürlich in jedem Abmahnschreiben zu prüfen, ob die Vorwürfe aus der Abmahnung zutreffen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das  Markenrecht zählt,  wird dies relativ schnell beurteilen können. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere auch in denjenigen Fällen, in denen eine Markenrechtsverletzung festgestellt ist, durchaus Möglichkeiten bestehen, den Schaden zu reduzieren oder die Angelegenheit in insbesondere finanzieller Hinsicht nicht eskalieren zu lassen. Auch sollte keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung einerseits ungeprüft, sowie andererseits ohne die notwendige Vornahme von speziellen Vorkehrungen abgegeben werden. Es ist im Regelfall nämlich nicht damit getan, dass beanstandete Produkt einfach von seinem Internetauftritt zu entfernen. Hierbei bedarf es einer intensiven Beratung worauf zu achten ist, damit auch im Nachgang zu dem Abmahnschreiben nicht noch böse Überraschungen in Form von Vertragsstrafen geltend gemacht werden können.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir vertreten nunmehr seit  14 Jahren intensiv Mandanten im Gebiet des Markenrechtes. Neben der Verteidigung von Abmahnungen sowie der Verfolgung Ihrer berechtigten Ansprüche sind wir auch im Bereich von Markenanmeldungen im erheblichen Umfange tätig. Wir wissen daher genau, wie in diesen Fällen zu reagieren ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Angelegenheit rechtssicher zu erledigen. Experimente sind hier absolut fehl am Platz. Das Markenrecht dürfte hierbei zu denjenigen Rechtsgebieten im deutschen Recht gehören, bei dem die Kostenrisiken am höchsten erscheinen.


Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zukommen lassen oder uns unmittelbar anrufen. Sie erhalten sodann eine kostenlose Ersteinschätzung. Im Falle der Beauftragung vereinbaren wir regelmäßig ein Pauschalhonorar. Senden Sie uns hierzu Ihr Abmahnschreiben gerne an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an.




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