Abmahnung von Lubberger Lehment für Volkswagen AG

  • 6 Minuten Lesezeit

Die Volkswagen AG verschickt aktuell durch die Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Wir vertreten seit 2012 viele Mandanten, die eine Abmahnung von der Volkswagen AG oder den Rechtsnwälte Lubberger Lehment erhalten haben. Wenn Sie eine Abmahnung von Lubberger Lehment und VW erhalten, seien Sie unbesorgt. Wir kennen die Gegner und das Vorgehen und helfen Ihnen gerne. 

Wir bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und erfahrenen Anwalt für Markenrecht. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten und das weitere Verfahren im Falle einer Abmahnung von VW und Lubberger Lehment auf. Diese erste Einschätzung ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst im Anschluss, ob Sie uns beauftragen möchten. 

In diesem Artikel klären wir folgende Fragen:

  • Vorsicht, wenn Ihr Angebot bei eBay oder Amazon gelöscht wurde!
  • Worum geht es bei der Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment?
  • Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
  • Muss man die Unterlassungserklärung von Lubberger Lehment unterschreiben?
  • Ist eine Markenrechtsverletzung strafbar? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

1) Vorsicht, wenn Ihr Angebot bei eBay oder Amazon gelöscht wurde!

Der Abmahnung von Lubberger Lehment und der Volkswagen AG geht gerade auf der Handelsplattform eBay regelmäßig eine Löschung des Angebotes voraus. Der Rechteinhaber meldet dabei einzelne Angebote, die er für rechtsverletzend hält, im Rahmen des eBay-VeRI-Programms als markenrechtsverletzend bei eBay. eBay löscht diese Angebote in der Regel du teilt dies dem Anbieter mit. eBay prüft dabei nicht, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung begangen wurde. 

Die Löschung durch eBay bedeutet also nicht, dass feststeht, dass die Ware Markenrechte von Volkswagen oder anderen Markeninhabern verletzt hat. Diese Frage kann in der Regel erst ein auf den gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt klären.

Liegt noch keine Abmahnung vor, können aber vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um z. B. eine kostenpflichtigen Abmahnung durch Lubberger Lehment und VW vorzugreifen. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

2) Worum geht es bei der Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Volkswagen (VW) und Lubberger Lehment ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 250.000 € berechnet. 

3) Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Es gibt verschiedene Tatbestände einer Markenrechtsverletzung. Der häufigste Vorwurf in Bezug auf Markenrechtsverletzungen ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe Plagiate verkauft. Dem Anbieter der Produkte, die mit der Marke VW oder Volkswagen oder anderen Marken des Volkswagen-Konzerns versehen sind, wird vorgeworfen, keine Originale, sondern Fälschungen angeboten zu haben. 

Unser Tipp: Wenn Sie gewerbliche Anbieter sind, müssen Sie im Falle einer Markenrechtsverletzung nachweisen, dass es sich nicht um Plagiate handelt. Achten Sie daher auf die Auswahl Ihres Lieferanten. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Unterlassungsansprüche können verschuldensunabhängig geltend gemacht werden. Handelt es sich wirklich um Plagiate, können Sie bei Ihrem Lieferanten Regress nehmen. Auch dies wird häufig übersehen. 

Eine Markenrechtsverletzung setzt zudem voraus, dass der Verletzer im geschäftlichen Verkehr handelt. Der Verletzter muss die Ware in der Art eines Unternehmers vertreiben. Rein private Anbieter können keine Markenrechtsverletzung begehen. Derartige Anbieter handeln nicht im geschäftlichen Verkehr. Diese Problematik stellt sich häufig bei Anbietern auf der Handelsplattform eBay. 

Vorsicht: Ob ein Anbieter privat oder gewerblich ist, wird von der Rechtsprechung anhand einer Gesamtschau sämtlicher Umstände bewertet. Auch ein als „privat“ gekennzeichneter Verkäufer kann daher den Tatbestand einer Markenrechtsverletzung verwirklichen, wenn die Gesamtschau ergibt, dass es sich tatsächlich um ein gewerbliches Angebot handelt. Indizien können z. B. eine hohe Anzahl von Bewertungen als Verkäufer, der stetige Verkauf von neuen Artikeln oder ein reger An- und Verkauf sein. 

Es ist rechtlichen Laien in der Regel nicht möglich, diese rechtliche Frage ohne detaillierte Kenntnis der markenrechtlichen Rechtsprechung sicher zu beurteilen. Um Gerichtsverfahren und weitere Kosten zu vermeiden, sollte eine Abmahnung von Lubberger Lehment und der Volkswagen AG durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. 

4) Muss man die Unterlassungserklärung von Lubberger Lehment unterschreiben?

Niemand muss eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese Möglichkeit kommt erst dann in Betracht, wenn nach fachanwaltlicher Prüfung feststeht, dass eine Markenrechtsverletzung möglich ist. 

Selbst wenn dies der Fall ist, sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Der mögliche Verletzer kann eine Unterlassungserklärung zu seinen Gunsten modifizieren und Risiken weiter einschränken. Von dieser Möglichkeit sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. 

Hinzu kommt, dass es auch möglich ist eine Frist in Bezug auf die eigenen Angebote zu vereinbaren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Marke nicht auf den Produkten angebracht war, sondern in einem Online-Angebot aufgetaucht ist. Aufgrund der Tatsache, dass das im Internet Online-Angebote vielfach zwischengespeichert werden und auf verschiedene Seite auftauchen, ist hier besondere Sorgfalt geboten. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Fallstricke und bewahren Sie vor möglichen Vertragsstrafen. 

5) Ist eine Markenrechtsverletzung strafbar? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Eine Markenrechtsverletzung ist strafbar und kann von des Staatsanwaltschaften entsprechend verfolgt werden. 

Betroffene sollte die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung daher immer ernst nehmen und eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Eine Markenverletzung kann gem. § 143 MarkenG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zudem gilt:

Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 des § 143 MarkenG gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Auch der Versuch ist strafbar.

Unsere Leistungen bei einer Abmahnung von Lubberger Lehment

Nach Prüfung der Abmahnung von Lubberger Lehment und VW und unserer Einschätzung, entscheiden Sie, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgebeben wollen. Ist dies rechtlich sinnvoll, so erstellen wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie nur soweit bindet, um den Unterlassungsanspruch der Volkswagen AG entfallen zu lassen. 

Ist die Abmahnung unberechtigt, z. B. weil kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, weisen wir die Abmahnung zurück. Bei einer unberechtigten Abmahnung hat der Abmahnende auch unsere Kosten zu tragen. War die Abmahnung berechtigt, verhandeln wir für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Ziel ist es, Schadenersatz und Kosten zu minimieren und günstige Übergangsfristen zur Umstellung der Angebote zu erhalten. 

Wir haben bereits vielfach über Abmahnungen von Lubberger Lehment berichtet und sind entsprechend tätig geworden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-lubberger-lehment-fuer-vw_117909.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-volkswagen-vw-und-lubberger-lehment-erhalten_117856.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/markenparfuemverkauf-abmahnung-von-lubberger-lehment-im-auftrag-der-clarins-gmbh/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_073807.html?pid=52

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/parfumtester-abmahnung-von-coty-germany-gmbh-und-lubberger-lehment-rechtsanwaelte/

Im Ergebnis gilt daher: Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Wir raten betroffenen Anbietern nachfolgende Tipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt bei Abmahnung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welcher-fachanwalt-bei-abmahnung_098682.html

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Markenrecht finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/

Für den Fall, dass bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, arbeiten wir mit versierten Fachanwälte für Strafrecht zusammen. Das Markenrecht gehört regelmäßig nicht zum typischen Betätigungsfeld eines Strafverteidigers, sodass hier mit unserer Unterstützung eine effektive Verteidigung erleichtert wird. 

Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Markenrecht zur Verfügung. In unserer Kanzlei sind mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht sowie IT-Recht für Sie tätig. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

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