Abmahnung Markenrecht – kompetente Beratung vom Fachanwalt

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Abmahnung Markenrecht – kompetente Beratung vom Fachanwalt


Abmahnung Markenrecht wird ausgesprochen, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Eine eingetragene Marke verleiht Schutz vor Nachahmung und unautorisiertem Gebrauch und stärkt das Vertrauen der Kunden in die Herkunft und Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung. Doch trotz aller Bemühungen um den Schutz einer Marke kann es in der Geschäftswelt zu Konflikten und Verstößen kommen, die weitreichende Folgen haben können. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen zu uns und unserer Kanzlei:


Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Einer der häufigsten Reaktionen auf mögliche Markenrechtsverletzungen ist die Abmahnung. Die Abmahnung Markenrecht ist ein rechtliches Instrument, das es dem Inhaber einer Marke ermöglicht, auf potenzielle Verletzungen seines Markenrechts aufmerksam zu machen und den Verletzer zur Unterlassung aufzufordern. Sie ist ein wichtiger Schritt, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und kann in vielen Fällen eine langwierige und kostspielige Klage vor Gericht verhindern.


Erfahren Sie, wie eine frühzeitige und kompetente Beratung durch erfahrene Markenrechtsexperten eine solide Basis für den Schutz Ihrer Marke schaffen kann und wie Abmahnungen als probates Mittel zur Streitbeilegung beitragen können.


Abmahnung Markenrecht: Wann liegt eine Markenverletzung vor?


Im Markenrecht ist eine Abmahnung nur rechtmäßig, wenn wirklich ein Verstoß gegen das Markengesetz vorliegt.


Gemäß § 14 des Markengesetzes (MarkenG) liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, sie identisch oder verwechselbar ähnlich sind bzw. die verwendeten Waren- und Dienstleistungsklassen identisch oder ähnlich sind.

Außerdem liegt eine Markenverletzung vor, wenn der Abgemahnte die fremde Marke markenmäßig benutzt.


Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Markenabmahnung nicht zulässig ist. Das ist der Fall, wenn die Marke in den letzten 5 Jahren seit ihrer Registrierung nicht genutzt wurde oder der Abgemahnte die Marke ausschließlich für private Zwecke verwendet hat. Außerdem, wenn die Marke nur beschreibend für Produkte oder Dienstleistungen ist.


In diesen Situationen ist die Marke nicht durch das Markenrecht geschützt und eine Markenabmahnung ist nicht gerechtfertigt. Es ist wichtig, dass eine Abmahnung im Markenrecht nur in klaren Fällen von tatsächlichen Rechtsverstößen ausgesprochen wird, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Gründe für eine Abmahnung Markenrecht


Im Markenrecht gibt es verschiedene Gründe, die eine Abmahnung nach sich ziehen können. Eine markenrechtliche Abmahnung wird häufig ausgesprochen, wenn es zu einer Verletzung fremder Markenrechte kommt. Die folgenden Beispiele zeigen typische Markenverletzungen, die eine Abmahnung zur Folge haben können:


Handel mit Plagiaten: Der Verkauf von Plagiaten bekannter Marken stellt nicht nur eine Verletzung fremder Markenrechte dar, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.


Verkauf ohne Zustimmung: Nur der Inhaber einer Marke ist berechtigt, den Vertrieb seiner Produkte oder Dienstleistungen zu autorisieren. Wer ohne entsprechende Genehmigung Markenprodukte vertreibt, riskiert eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.


Unerlaubte Werbung mit Markennamen:  Das Bewerben von No-Name-Produkten unter Verwendung bekannter Markennamen kann zu einer markenrechtlichen Abmahnung führen.


Nutzung geschützter Marken als Domains:  Die Anmeldung einer Domain, die eine geschützte Marke enthält, kann einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellen und zu einer Abmahnung führen.


Markenverletzungen auf Online-Verkaufsplattformen: Häufig findet man markenrechtliche Verstöße auf Plattformen wie eBay oder Amazon, wenn Händler ihre Produkte unter Verwendung bekannter Markennamen bewerben oder an bestehende ASINs anhängen.


Auch im Einzelhandel kommen markenrechtliche Verletzung im Rahmen von Produktpiraterie und Markenfälschung immer wieder vor, was eine Abmahnung seitens der Markeninhaber nach sich ziehen kann.


Eine markenrechtliche Abmahnung soll dazu dienen, Rechtsverletzungen zu stoppen und den Schutz der Markenrechte zu gewährleisten. Sowohl für Markeninhaber als auch für Abgemahnte ist es ratsam, in solchen Situationen fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um angemessen und professionell auf eine Abmahnung zu reagieren. Wir beraten Sie zum Thema Abmahnung Markenrecht.


Wie sieht eine Abmahnung innerhalb des Markenrechts aus?


Eine Abmahnung Markenrecht ist ein rechtliches Instrument, das dem Markeninhaber ermöglicht, eine mutmaßliche Markenrechtsverletzung anzusprechen und den Verletzer zur Beendigung der Verletzungshandlung aufzufordern. Die Abmahnung sollte dabei präzise und rechtssicher formuliert sein, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.


Die Abmahnung beginnt mit der klaren Benennung des Abmahnenden (Markeninhaber oder bevollmächtigter Rechtsanwalt) und des Abgemahnten (der potenzielle Verletzer). Eine Abmahnung erläutert daraufhin detailliert, auf welchem Weg die vermeintliche Markenrechtsverletzung erfolgt ist. Dies kann beispielsweise die unautorisierte Verwendung der geschützten Marke auf Produkten, Werbematerialien oder im Online-Bereich sein.


Der Abgemahnte wird im Zuge dessen dazu aufgefordert, die beanstandete Handlung sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung verpflichtet den Verletzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle einer erneuten Verletzung.


Dem Abgemahnten wird in der Regel eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und die beanstandete Handlung einstellen soll.


Die Abmahnung kann darüber hinaus auch die Erstattung der entstandenen Abmahnkosten verlangen, sofern die Abmahnung berechtigt ist und eine Markenrechtsverletzung vorliegt.


Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und den Rechtsstreit so kostengünstig und effizient wie möglich zu klären. Eine sorgfältig formulierte und fachgerecht versendete Abmahnung kann oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern. Wir beraten Sie gerne zum Thema Abmahnung Markenrecht.


Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung zulässig?


Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt und rechtmäßig. Die wesentlichen Bedingungen, unter denen eine Abmahnung zulässig ist, sind:


Berechtigter Abmahner: Die Abmahnung muss von einer Person oder Körperschaft stammen, die tatsächlich Inhaber der betreffenden Marke ist oder von diesem bevollmächtigt wurde.


Nachweisliche Markenrechtsverletzung: Es muss eine tatsächliche und nachweisbare Verletzung des Markenrechts vorliegen. Die beanstandete Handlung muss den Schutzbereich der Marke verletzen.


Angemessenheit der Abmahnung: Die Abmahnung muss ein angemessenes Mittel zur Beilegung der Streitigkeit sein. Vor einer gerichtlichen Klage wird in der Regel verlangt, dass der Verletzer zunächst abgemahnt wird.


Verhältnismäßigkeit der Kosten: Die geforderten Kosten für die Abmahnung müssen angemessen und verhältnismäßig sein.


Formale und inhaltliche Anforderungen: Die Abmahnung muss den formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen, um ihre rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten.


Es ist ratsam, eine Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Markenrecht prüfen und formulieren zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden und die Erfolgschancen zu maximieren. Gerne beraten wir Sie zum Thema Abmahnung Markenrecht.



Was sind die Folgen einer markenrechtlichen Abmahnung?


Das Ziel einer Abmahnung innerhalb des Markenrechts besteht darin, die begangene Rechtsverletzung einzustellen. Eine Abmahnung zieht nur Konsequenzen für den Abgemahnten mit sich, sofern diese auch begründet ist.


In erster Linie soll durch eine Abmahnung die Wiederholungsgefahr eingedämmt werden, indem der Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Das heißt, dass Verletzer dazu aufgefordert wird, die beanstandete Handlung unverzüglich zu unterlasse. Bei erneuter Verletzung drohen hohe Vertragsstrafen.


Der Abgemahnte kann ebenso verpflichtet werden, die Kosten der Abmahnung zu erstatten, sofern diese berechtigt und rechtmäßig ist.


Darüber hinaus hat der Markeninhaber gegenüber dem Verletzer einen sogenannten Auskunftsanspruch. Dieser besteht darin, dass dem Inhaber Informationen, über die Gewinne mit den unerlaubt gekennzeichneten Waren eingeräumt werden müssen. Darüber hinaus muss der Abgemahnte weitere Daten, wie die Adresse des Herstellers, des Lieferanten sowie des Auftraggebers preisgeben sowie Auskunft über den Vertriebsweg und die Herkunft der Waren erteilen.


Anknüpfend hat der Markeninhaber einen Anspruch auf die Herausgabe oder die Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Waren.


Schließlich kann der Inhaber der Marke den Verletzer, sofern dieser schuldhaft handelt, (d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig) auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Allerdings gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass der Verletzer allenfalls fahrlässig gehnadelt hat, sodass sich der Schadensersatzanspruch nur schwer verhindert werden kann. Hierbei genügt es schon, dass der Abgemahnte eine vorherige Markenrecherche unterlassen hat.


In den meisten Fällen wird sich darum bemüht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls allerdings keine Einigung erzielt wird oder die Abmahnung unberechtigt erscheint, kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.


Es ist von entscheidender Bedeutung, auf eine markenrechtliche Abmahnung angemessen und professionell zu reagieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Unsere hochqualifizierten Anwälte im Markenrecht stehen Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen und strategischer Beratung zur Seite und beraten Sie kompetent zum Thema Abmahnung Markenrecht.


Abmahnung Markenrecht: Welche Kosten sind zu erwarten?


Sofern eine markenrechtliche Abmahnung gerechtfertigt ist, hat der Markeninhaber das Recht, die Abmahnkosten vom Verletzer zurückzufordern. Diese Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und orientieren sich am Gegenstandswert. Bei einer Abmahnung im Markenrecht beträgt dieser normalerweise mindestens 50.000 Euro.


Das Hauptziel einer Markenrechtsabmahnung besteht darin, gerichtliche Schritte zu vermeiden, weshalb die Kosten im Vergleich zu einem Gerichtsprozess geringer ausfallen.


Sollte dem Markeninhaber ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, kann er zusätzlich in der Markenrechts-Abmahnung Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich entweder nach dem Gewinn des Verletzers, dem entgangenen Gewinn des Markeninhabers oder fiktiven Lizenzgebühren, die üblicherweise vereinbart worden wären.


Es ist wichtig, dass die Markeninhaber ihre Ansprüche auf Erstattung der Abmahnkosten und Schadensersatz in der Abmahnung präzise und rechtssicher formulieren, um ihre Rechte wirksam durchzusetzen und eine faire Entschädigung zu erhalten. Fachliche Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt im Markenrecht kann dabei von entscheidender Bedeutung sein, um optimale Ergebnisse zu erzielen.


Unsere klare Kommunikation und transparente Beratung ermöglichen es Ihnen, jederzeit den Überblick über den Stand Ihres markenrechtlichen Falls zu behalten. Wir beraten Sie gerne zum Thema Abmahnung Markenrecht.


Für Abgemahnte: Sie sind Empfänger einer Abmahnung? – So können wir Ihnen helfen


Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht stehen wir Ihnen als Abgemahnter zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und Sie kompetent zu unterstützen. Hierbei gilt es erstmal Ruhe zu bewahren, da nicht jede Abmahnung auch wirklich gerechtfertigt ist. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren! Aufgrund der häufig sehr kurzen Fristen kann der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen, sofern Sie nicht auf die vorherige Abmahnung reagieren. Dann drohen Ihnen sogar höhere Kosten, da das Gericht in der Lage ist gegeben falls auch ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.


Wir prüfen die Abmahnung zunächst sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und analysieren, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind, also ob Sie für die Rechtsverletzung tatsächlich verantwortlich sind oder überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt. Dann stellt sich die Frage, ob der Absender dazu berechtigt ist eine Abmahnung zu erklären. Weitere Prüfungspunkte bestehen darin festzustellen, ob die Unterlassungserklärung zu weit ausgelegt wurde oder die Vertragsstrafe und die Abmahnkosten verhältnismäßig sind.


Ist die Abmahnung tatsächlich begründet, ist es ratsam die abgemahnte Verletzung so schnell wie möglich zu entfernen. Nichtsdestotrotz müssen Sie keinesfalls sofort entsprechend der in der Abmahnung gestellten Anforderungen handeln. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, dass Sie die beigefügte Unterlassungserklärung durch eine fachkundige Anwältin bzw. Anwalt modifizieren, um sich nicht für mehr zu verpflichten als rechtlich erforderlich.


Als Rechtsanwälte für Markenrecht prüfen wir darüber hinaus, die geforderten Vertragsstrafen bzw. Abmahnkosten und sorgen dafür, dass der geforderte Schadensersatz bestmöglich reduziert wird. Schließlich können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung schnellstens reagieren, sodass die kurzen Fristen stets eingehalten werden können.


Wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint, setzen wir uns entschieden für Ihre Verteidigung ein und führen rechtliche Schritte ein, um die Vorwürfe zu widerlegen.


Wir setzen uns für eine außergerichtliche Lösung ein, um die Angelegenheit schnell und kosteneffizient beizulegen. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen uns für Ihre Interessen in einem Rechtsstreit ein.


Unser Ziel ist es, Ihnen als Abgemahnter eine rechtssichere und erfolgsorientierte Beratung zu bieten und eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Wir beraten Sie zum Thema Abmahnung Markenrecht.


Für Markeninhaber: Sie möchten einen Verletzer abmahnen? – Das können wir für Sie tun!


Wenn Ihre Marke verletzt wurde, setzen wir als Ihre engagierten Rechtsanwälte alle Hebel in Bewegung, um Ihre Markenrechte effektiv durchzusetzen. Sie sind z.B. auf gefakte Waren Ihrer Marke gestoßen, so dokumentieren Sie diese Information bestmöglich!


Auf dieser Grundlage kann eine Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt eine zielgenaue Abmahnung verfassen.


Unsere Vorgehensweise umfasst:


Prüfung des Sachverhalts: Wir analysieren den Sachverhalt und prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.


Formulierung der Abmahnung: Wir verfassen eine präzise und rechtssichere Abmahnung, die den Verletzer zur Unterlassung auffordert und Ihre Interessen angemessen vertritt.


Fristsetzung und Kostenforderung: Wir setzen eine angemessene Frist für die Unterlassung und verlangen eine Erstattung der Abmahnkosten, sofern dies gerechtfertigt ist.


Ansprüche auf Auskunft, Herausgabe und Vernichtung: Im Rahmen der Abmahnung machen wir Ansprüche auf Auskunft, Herausgabe und Vernichtung geltend.


Außergerichtliche Verhandlungen: Wir bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung, um eine kostspielige Gerichtsverhandlung zu vermeiden.


Gerichtliche Durchsetzung: Falls notwendig, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen uns entschlossen für Ihre Markenrechte ein.


Bevor Sie eine Abmahnung im Markenrecht erklären, kann es hilfreich sein, juristischen Rat einzuholen - denn eine unbegründete Abmahnung kann auch wiederum für Sie kostspielig werden. Nur wenn Sie sicher sind, dass Ihre Markenrechte tatsächlich verletzt wurden, kann die Gegenseite dazu verpflichtet werden, die Abmahnkosten zu tragen. Andernfalls könnten die Kosten auf Sie selbst zurückfallen. Unsere Anwälte für Markenrecht empfehlen daher dringend, von vorgefertigten Mustern oder Vorlagen für Markenrecht-Abmahnungen abzusehen.


Mit unserer praxiserprobten Expertise im Markenrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner, um Ihre Markenrechte erfolgreich zu verteidigen und sprechen für Sie eine Abmahnung Markenrecht aus.


Wie verhindere ich eine Abmahnung Markenrecht?


Eine Abmahnung im Zuge einer Markenrechtsverletzung kann vermieden werden, wenn sie vor der Verwendung eines Zeichens eine ausgiebige Markenrecherche durchführen. Dies ist beispielsweise in den Datenbanken der entsprechenden Markenämter möglich. Allerdings kann auch eine Marke Schutz genießen, die nicht in den Registern zu finden ist, da sie bereits notorisch Bekanntheit erlangt hat. Demnach ist es sinnvoll in Ihrer Recherche auch Suchmaschinen oder Handelsregierter hinzuzuziehen.


Unser Anspruch ist es, Ihre Markenrechte wirksam zu schützen und eine Lösung zu finden, die Ihre Interessen bestmöglich wahrnimmt. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Markenrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere bewährten Erfolge und Referenzen im Markenrecht – Ihre Marke ist bei uns in besten Händen. Weitere Fragen zum Thema Abmahnung Markenrecht und zu allen weiteren Themen im Markenrecht beantworten wir Ihnen gerne:


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Foto(s): LL

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