Abmahnung Markenrecht - „social hotspot“

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Heute wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Wittmann & Schmitt vorgelegt. Die Abmahnung wird im Namen der abl social federation GmbH ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung ist die Wort-/Bildmarke „social hotspot“.

Die Rechtsanwälte Wittmann & Schmitt behaupten, das betroffene Unternehmen habe durch Verwendung des Begriffes „social hotspot“ die Wort-/Bildmarke „social hotspot“ der abl social federation GmbH verletzt. Es wird eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Unterlassungserklärung enthält ein Schuldanerkenntnis. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angegeben.

Markenverletzung durch Verwendung des Begriffes „social hotspot“?

Aus markenrechtlicher Sicht können der Abmahnung viele Einwendungen entgegen gehalten werden.

Aus Laiensicht wird sich zunächst die Frage aufdrängen, ob einem IT-Unternehmen die Verwendung eines beschreibenden Begriffes verboten werden kann und ob sich die Firma abl social federation GmbH derartige Begriffe zur ihren Gunsten sichern darf.

Hier ist eine umfangreiche Beratung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sinnvoll. Keinesfalls sollte die vorgelegte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden.

Dr. Wallscheid & Drouven Fachkanzlei für Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Sozietät vertritt seit Jahren bundesweit Unternehmer, die sich einer markenrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr kompetenter Ansprechpartner im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung.

Betroffenen Unternehmen bieten wir eine kostenlose Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten bei einer markenrechtlichen Abmahnung. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung eingescannt per E-Mail an nebenstehende Adresse.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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