Abmahnung: MissionDirect Trading Limited & Co.KG durch Rechtsanwalt Schroeder | Verkaufen auf eBay

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Die Abmahner

Die MissionDirect Trading Ltd. & Co.KG vertreibt bespielte Tonträger und Bildträger und ist in Berlin ansässig.

Der Vorwurf 

Die Ltd. bietet bei eBay Tonträger zum Verkauf an. Dabei steht diese in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu weiteren Anbietern dieser Branche, wobei sich u. a. der Abgemahnte ggf. zum Schein als Privatanbieter ausgibt. 

Diesem wird vorgeworfen, dass dieser aufgrund der wiederkehrenden Verkaufsauktionen auf eBay eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Regelmäßige Verkaufsauktionen mit zum Teil gleichartigen Produkten sowie die daraus resultierende hohe Anzahl von Käuferbewertungen sprechen in der Tat für eine gewerbliche Tätigkeit. 

Als gewerblich Tätiger müssen die Informationspflichten nach § 5 TMG, das Verbraucherschutzrecht, das Mängelhaftungsrecht und die EU-VO zur Online-Streitbeilegung Berücksichtigung in Ihren Angeboten bzw. Rechtstexten finden. Vorliegend finden all diese Bestimmungen in den Online-Auktionen des Abgemahnten keine Berücksichtigung. 

Die Forderung

Der Abgemahnte soll sein Verhalten mit sofortiger Wirkung einstellen und die Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausräumen. 

Unsere Einschätzung

Ob eine gewerbliche Tätigkeit in Form von eBay-Auktionen vorliegt, kann über die Anzahl der Bewertungen und über das regelmäßige Angebot von Auktionen festgestellt werden. Da der Abgemahnte zahlreiche Auktionen und darunter sogar Auktionen gleichartiger Produkte anbietet, kann eine gewerbliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Zudem verfügt der Abgemahnte über zahlreiche Käuferbewertungen, die zusätzlich für eine erhöhte Anzahl von Auktionen sprechen. 

Unser Rat

Der Übergang von einer privaten zu einer gewerblichen Tätigkeit ist häufig nicht anhand expliziter Kriterien zu bestimmen. Eine fachkundige Beratung unserer Anwälte wird Ihnen genau aufzeigen, ob Sie als privater oder doch schon als gewerblicher Verkäufer aktiv sind. 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so legen Sie diese unbedingt innerhalb der Frist einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vor: Zumeist weitreichende Verpflichtungen bergen nämlich die Gefahr, schnell in die so genannte Vertragsstrafen-Falle zu laufen, die schnell existenzbedrohend sein kann. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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