Abmahnung MO Streetwear GmbH durch CBH Rechtsanwälte Hamburg/Anwalt für Markenrecht

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Die MO Streetwear GmbH aus Hamburg mahnt durch die ebenfalls in Hamburg ansässig Kanzlei CBH, Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Verletzungen ihrer Marke „MO“ ab. 

Zur MO Streetwear GmbH

Die MO Streetwear GmbH ist auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig. Offenkundig werden zahlreiche Produkte bei Retailern und Online-Händlern wie Otto, Zalando, Amazon und anderen angeboten. Zum Markenportfolio der MO Streetwear GmbH zählen unter anderem die folgenden Marken:

  • MO
  • my MO
  • Usha
  • Homebase
  • Isha
  • Izia 

CBH Rechtsanwälte 

Das Hamburger Büro der CBH Rechtsanwälte setzt sich im Wesentlichen aus Rechtsanwälten zusammen, die vorher für das Hamburger Büro der Kanzlei Preu Bohlig & Partner tätig gewesen sind. Das Mandat der MO Streetwear GmbH ist offensichtlich mitübergegangen und wird von Herrn Rechtsanwalt Sebastian Eble bearbeitet.

Abmahnung der MO Streetwear GmbH

In der uns vorliegenden Abmahnung beanstandet die MO Streetwear GmbH, dass unsere Mandantin im Angebotstitel eines Bekleidungsstücks den Bestandteil MO verwendet hat.

Aufgrund dieses Umstands machte die MO Streetwear GmbH Unterlassungs-/ und Schadensersatzansprüche, sowie umfangreiche Auskunftsansprüche geltend. 

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte legt zahlreiche gerichtliche Entscheidungen vor, welche zu Gunsten der MO Streetwear GmbH ergangen sind. Aus unserer Beratungspraxis sind uns ebenfalls zahlreiche Entscheidungen bekannt, welche eine Verletzung der eingetragenen Marke MO bestätigen. 

Wir haben bereits zahlreiche Verfahren begleitet, in welchen die MO Streetwear GmbH als Anspruchsteller aufgetreten ist. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die verschiedenen Handlungsoptionen. 

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB)

Die CBH Rechtsanwälte vertreten zahlreiche weitere Markeninhaber, für welche regelmäßig Abmahnungen ausgesprochen werden. Eine markenrechtliche Abmahnung ist meistens mit hohen Kosten und - für den Fall einer vorschnellen Abgabe einer Unterlassungserklärung – auch mit großen Gefahren hinsichtlich Vertragsstrafen verbunden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Übertragung der Marken auf die FAST Fashion Brands GmbH (Update November 2017)

Die Markenrechte, welche zuvor von der MO Streatwear GmbH geltend gemacht wurden, werden nun von der FAST Fashion Brands GmbH ebenfalls durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg verfolgt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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