Abmahnung - Nintendo wegen Urheberrechtsverletzung

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Sie haben eine Abmahnung der Nintendo Co., Ltd. aus Japan erhalten? Ihnen wird vorgeworfen die Urheberechte verletzt zu haben? Jetzt richtig handeln! Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst.

Aktuell lässt der bekannte Spielhersteller Nintendo Abmahnungen aussprechen. Vertreten wird Nintendo durch die Rechtsanwälte NORDEMANN aus Berlin.

Betroffen sind aktuelle vor allem Online Händler die R4 Karten zum Verkauf anbieten.  Der Vorwurf:

Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Verstoß gegen das Urheberrecht und sogar Anstiftung zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke.“ (§ 95a UrhG)

Dem Händler wird daher eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Achtung! Es handelt sich womöglich auch um eine strafbare Handlung.

In den Abmahnungen wird binnen einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewährten Unterlassung gefordert. Weiter wird umfassend Auskunft verlangt. Weiter wird der Händler aufgefordert sämtliche R4 Karten zu übersenden. Diese  solle der Vernichtung zugeführt werden. zum Zwecke der Vernichtung.

Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 1.000.000 € (!!!) verlangt. Dies sind über 8000 €.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch Nintendo Co., Ltd.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterschreiben!
  • Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir sind schon seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir wissen worauf es ankommt. Nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein. Auch sind die Forderungen in Abmahnungen oft überzogen. Auch die beigefügten Unterlassungserklärungen sind zu weitgehend und mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Senden Sie uns unverbindlich die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421-56638780

Wir vertreten zum günstigen Festpreis und das bundesweit!



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