Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte i. A. d. Herrn Peter Kirchhoff vom 21.07.2017

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Derzeit verteidigen wir einen Mandanten gegen eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Pixel Law im Auftrage des Herrn Peter Kirchhoff.

Der Vorwurf lautet auf unberechtigte Verwendung von Bildmaterial, an dem Herr Peter Kirchhoff die Urheberrechte zustehen sollen. Es wird die öffentliche Zugänglichmachung über eine gewerbliche Webseite sowie die fehlende Urheberkennzeichnung gerügt.

Von unserem Mandanten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und Schadensersatz sowie Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine feste Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 6.000,00 €!

Für die Verwendung des Bildes wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 533,30 € gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 650,34 € beziffert.

Lassen Sie die Abmahnung auf Ihre Begründetheit überprüfen und sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da erfahrungemäß ein kostenträchtiger Rechtstreit vor Gericht droht.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch in der Kanzlei erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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