Abmahnung RA Daniel Sebastian German TOP 100 Single-Charts Mehrfachabmahnungen drohen

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell werden aus den „Germany TOP 100 Single-Charts" die Titel

„ Ai Se Eu Te Pego- von Michel Teló"

„Ma Chérie- von DJ Antoine feat. The Beatshakers"

„Danza Kuduro- von Lucenco & Don Omar"

„Welcome to St. Tropez- von DJ Antoine Vs. Timati feat. Kalenna"

„One Night In Ibiza- von Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller"

„River Flows In You- von Yiruma" und

„Over The Rainbow- von Israel Kamakawiwo'ole"

von Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht diese Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH wegen angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke gegenüber dem Betroffenen aus.

Diese Songs aus den Germany TOP 100 Single- Charts sollen durch das Herunterladen über Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme wie Bittorent und eDonkey/eKad gleichzeitig anderen Nutzern wieder zur Verfügung gestellt worden sein. Um diese Rechtsverletzung festzustellen, wurde von der Firma SKB UG die IP-Adresse und der dazugehörige Zeitpunkt ermittelt.

Für den Nachweis welcher Anschlussinhaber die Dateien zur Verfügung gestellt hat, erwirkte der Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor dem Landgericht Köln einen Beschluss, wodurch es dem jeweiligen Internet Service Provider gestattet ist, Auskunft über Name und Anschrift des betreffenden Kunden zu erteilen.

Der abmahnende Rechtsanwalt erhebt eine Forderung in Höhe von 1.800 EUR, zusätzlich wird ein Anspruch auf Löschung der Werke geltend gemacht. Des Weiteren soll eine strafbewehrte, unwiderrufliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben werden.

Wie gehen Sie weiter vor, wenn Sie eine Abmahnung dieser Art bekommen?

Zunächst sollten Sie die vorgegebene als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht sorglos unterschreiben, da Sie sich damit gleichzeitig auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten. Es sollte höchstens eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Des Weiteren sollten Sie die Angaben, wie die IP-Adresse, den Zeitpunkt, das Netzwerk und die angebotene Datei überprüfen. Denn vorliegend geht es allein um Ansprüche gegenüber dem Anschlussinhaber, diese könnten möglicherweise gegenüber anderen Personen im Haushalt zwar bestehen, jedoch haftet der Anschlussinhaber nicht generell für sämtliche über seinen Anschluss stattgefundene Rechtsverletzungen.

Eine genaue Prüfung der Sachlage sollte von einem Anwalt erfolgen, da jeder Fall gesondert betrachtet werden muss, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen und die nächsten Schritte zu unternehmen. Bestehen bei Ihnen Zweifel diese German TOP 100 Single-Charts heruntergeladen zu haben, dann sollten Sie sich folgende Fragen stellen: Gehört Ihnen der Computer, von dem herunterladen wurde? Wer hat darauf Zugriff? Haben Sie minderjährige Kinder, die möglicherweise in solchen Tauschbörsen aktiv sind? Wie ist Ihr Internetzugang abgesichert?

Gerade im Fall der German TOP 100 Single-Charts besteht die Gefahr von weiteren Abmahnungen, daher wird frühzeitiges und schnelles Handeln empfohlen.

Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de

Internet: www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Beiträge zum Thema