Abmahnung Rasch Rechtsanwälte iAd EMI Recorded Music GmbH: Clodplay - Mylo Xyloto - Forderung 1.200 €

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Urheberrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der EMI Recorded Music GmbH an dem Musikalbum: „Mylo Xyloto" der Künstlergruppe Coldplay vom 29.08.2013

Am 02.09.2013 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vom 29.08.2013 vorgelegt. Dem Adressaten wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Mylo Xyloto" der Künstlergruppe Coldplay, an dem die EMI Recorded Music GmbH die Rechte innehat, vorgeworfen.

Von dem Adressaten der Abmahnung wird zur Abgeltung ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Höhe der Abmahnkosten:

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Hinweisbeschluss vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13 entschieden, dass bei privat betriebenem Filesharing ein Streitwert von 1000 € sachgerecht sei. Die Abmahnkosten betragen daher lediglich ca. 150 €. Das Gericht stützt sich auf das in Kürze in Kraft tretende Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken — www.vzhh.de/telekommunikation/315041/Urheberrecht_Beschluss%20AG%20Hamburg.pdf.

Wenngleich das Urteil sehr begrüßenswert ist, bedeutet dies nicht, dass lediglich ein Anspruch in der oben benannten Höhe besteht. Hinzu kommt noch ein Schadensersatzbetrag für die Verletzung der Urheberrechte im Wege der Lizenzanalogie.

Abgabe Unterlassungserklärung?

Ob von dem Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert werden kann, hängt davon ab, ob die vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber begangen wurde oder zumindest über seinen Anschluss erfolgt ist.

Sollte der Vorwurf so zutreffen, sollte eine Unterlassungserklärung nur in modifizierter Form abgegeben werden.

Da erfahrungsgemäß bei der Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung viele Fehler begangen werden können, sollten diese durch einen erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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