Abmahnung von Rechtsanwälte Estel & Feise für Simone Sommer / Bau- und Industrietechnik Sommer

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Unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wurde aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Estel & Freise im Auftrag der Frau Simone Sommer, Inhaberin der Firma Bau- und Industrietechnik Sommer aus Görlitz, vorgelegt. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb der Funktion „Google Shopping“ einen höheren Versandkostenpreis anzugeben, als im eigenen Shop.

Sachverhalt

Die Berliner Kanzlei Estel &Freise rügt, dass man, wenn man über die Internetsuchmaschine Google nach einem bestimmten Stichwort sucht, zahlreiche Produkte zum Kauf angezeigt bekommt, unter anderem auch ein Produkt unseres Mandanten. Hierbei werde innerhalb der Funktion „Google Shopping“ angezeigt, wie der Preis und die Versandkosten sich darstellen. Daraus lasse sich ein Gesamtpreis errechnen. Klicke man nun auf den Link „Zum Shop“, werde dort zwar noch der ursprüngliche Produktpreis angezeigt, allerdings seien die Versandkosten höher als in der Funktion „Google Shopping“. Dies sei irreführend und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Unsere Mandantschaft wird daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Erstattung entstandenen Rechtsanwaltskosten Höhe von 1.336,90 €, berechnet aus einem Gegenstandswert von 40.000,00 € verlangt.

Rechtliche Einschätzung

Ob in dieser Handlung tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß zu sehen ist, kann nur im detaillierten Einzelfall gesagt werden. Es ist beispielsweise die Frage zu klären, wie die Funktion „Google Shopping“ zu dem angezeigten Versandkostenpreis kommt. Vor Reaktion auf eine Abmahnung sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob diese berechtigt ist. Anschließend sollte gegebenenfalls, wenn eine Berechtigung bejaht wird, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir raten davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sind häufig nachteilig formuliert und beinhalten für sie ungünstige Regelungen.

Wir können Ihnen helfen!

Bei Erhalt einer Abmahnung der vorliegenden Art oder einer ähnlichen Abmahnung können Sie sich gerne unverbindlich und zunächst völlig kostenlos an uns wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei sprechen wir kurz über ihren Fall und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob sie eine Beauftragung unserer Kanzlei wünschen. Sollte dies der Fall sein, nennen wir Ihnen gerne transparent und fair einen Pauschalpreis. Dieser gilt auch, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen drohen sollte.

Abmahnung ignorieren?

Eine Abmahnung, gleich aus welchem Grund, sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Die Gegenseite hätte ansonsten die Möglichkeit, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Dies wäre mit ungleich höheren Kosten verbunden und gilt es daher unbedingt zu verhindern. Auch sollten Sie nicht selbstständig auf eine Abmahnung reagieren, da Ihnen, wenn Ihnen hierbei Fehler unterlaufen, schwerwiegende Konsequenzen drohen könnten. Einerseits könnten Sie sich zu mehr verpflichten, als es nötig ist. Dies ist insbesondere bedenklich, als dass eine Unterlassungserklärung ein Leben lang Gültigkeit hat. Andererseits könnte ihre Unterlassungserklärung nicht umfangreich genug sein und von der Gegenseite als unwirksam zurückgewiesen werden. Auch dann könnten gerichtliche Schritte drohen.

Unser Rat an Sie

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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