Abmahnung Rechtsanwälte Harte-Bavendamm i.A.d. Hummel Holding A/S vom 26.01.2015

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Hummel Holding A/S aus Dänemark vom 26.01.2015 durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm wegen des Vertriebes von Fahrradhandschuhe mit Winkel-Motiv.

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Harte-Bavendamm vor, die im Auftrag der Firma Hummel Holding A/S aus Dänemark eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Fahrradhandschuhen rügt.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass ein Testkauf ergeben habe, dass unsere Mandantschaft Fahrradhandschuhe unter Verwendung eines durch die Firma Hummel Holding A/S geschützten Winkel-Motives vertreiben soll. Das gerügte Winkel-Bildzeichen soll in Form einer größeren Reihung von Winkeln als auch von zwei Winkeln markenrechtlich geschützt sein.

Der Vorwurf wird auf die markenrechtlichen Eintragungen mit den Registernummer IR-Marke Nr. 943057; Gemeinschaftsmarke 003015377 sowie die IR-Marke Nr. 0881224 gestützt.

In dem Abmahnschreiben werden Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht. Der konkrete Schadensersatz soll erst nach erteilter Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung beziffert werden.

Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert in Höhe von 100.000€ in Höhe von 1.973,90€ geltend gemacht.

Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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