Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Warner Bros Entertainment GmbH, „The Big Bang Theory“

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Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 17.03.2016, Warner Bros Entertainment GmbH, TV-Serie „The Big Bang Theory“

Grund der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Warner Bros Entertainment GmbH

Abgemahnte Werke: „The Big Bang Theory – The Meemaw Materialization”; „The Big Bang Theory – The Postive Negative Reaction”

Von dem Abgemahnten wird der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1015,00 € gefordert.

Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich der weiteren ebenfalls urheberrechtlich geschützten Folgen der Staffel. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Gerade bei TV-Serienwerken besteht häufig die Gefahr weiterer Abmahnungen, da nicht nur die abgemahnten Werke über eine Tauschbörse zur Verfügung gestellt wurden.

Unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung aus dem Jahre 2015 ist zu konstatieren, dass Anschlussinhaber weiterhin dann aus der Täterhaftung genommen werden können, sofern eine andere abweichende Person die Tat begangen hat. Allerdings schließen sich an die Frage, welche Person die Tat begangen hat, erfahrungsgemäß eine Reihe von Folgeproblemen an. Häufig sind es die Konstellationen in denen minderjährige Kinder die Tat begangen haben. Hier kommt es ganz entscheidend auf das Alter des Kindes an. Bei sehr jungen Kindern besteht die Gefahr eine Aufsichtspflichtverletzung. Je älter das Kind, umso geringer fällt die Aufsichtspflicht der Eltern bis hin zu einer komplett ausscheidenden Überwachungspflicht weg.

Leider unterzeichnen viele Adressaten von Abmahnungen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft. Sehen Sie hiervon ab. Die vorformulierte Abmahnung ist nachteilig für Sie.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass in jedem Fall keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Im Falle des berechtigten Vorwurfes sollte dies durch einen spezialisierten Anwalt abgewandelt werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

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