Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

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Eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Tonwerk „Arilena Ara – Nentori“ ist der Grund für eine aktuelle Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, die dieser im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ausgesprochen hat. Unser Mandant soll das Werk in einer Online-Tauschbörse (Filesharing) herunter- und wieder hochgeladen haben.

In der Abmahnung heißt es, dass durch die rechtswidrige Verbreitung von Werken im Internet zum Beispiel in Online-Tauschbörsen ein erheblicher Schaden verursacht werde. Dies sei der Grund, weshalb die DigiRights Administration GmbH gegen derartige Verbreitung vorgehe. Konkret sei in einer Online-Tauschbörse unser Mandant anhand seiner IP-Adresse als Anbieter des Werkes „Arilena Ara – Nentori“ identifiziert worden. Anhand der IP-Adresse sei man sodann an die Anschrift unseres Mandanten als Anschlussinhaber gelangt. Um zu verstehen, wieso der Vorwurf des Anbietens der entsprechenden Datei erhoben wird, muss man sich das Funktionsprinzip von Filesharing näher ansehen: Hierbei werden zahlreiche Dateien quasi in einem virtuellen Ordner zum Download angeboten. Nachdem der Downloadvorgang abgeschlossen ist, wird die entsprechende Datei aber sofort wieder (und meist für nur wenige Sekunden) hochgeladen und damit öffentlich zur Verfügung gestellt. Gerade dieses öffentliche Zugänglichmachen ist aber eines der Rechte, die ausschließlich dem Urheber eines jeden Werkes zusteht (§ 19 a UrhG). Da die DigiRights Administration GmbH über die entsprechenden Rechte an dem Werk „Arilena Ara – Nentori“ verfüge, werde unser Mandant aufgrund seines Verhaltens abgemahnt.

Die folgenden Ansprüche werden gegen unseren Mandanten geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

Dieser Anspruch sei durch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen, in der sich unser Mandant dazu verpflichten würde, die entsprechende Handlung zukünftig zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen.

- Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Rechtsanwaltskosten

Unser Mandant wird des Weiteren dazu aufgefordert, die entstandenen Kosten für Schadensersatz, Aufwendungsersatz und entstandene Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Es wird in diesem Zusammenhang ein pauschaler Betrag angeboten, gegen dessen Zahlung die genannten Ansprüche abgegolten sein sollen. Der geforderte Betrag beläuft sich auf 600,00 €.

Wie sollte auf ein Abmahnschreiben reagiert werden? Unsere Tipps:

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung zur Erfüllung von Ansprüchen. Wird ein solches Schreiben ignoriert, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, also z. B. einer Klage. Daher ist es wichtig, dass eine Abmahnung nicht ignoriert wird. Sie sollte jedoch auch nicht selbständig beantwortet werden, da hierbei teure Fehler unterlaufen könnten. Stattdessen ist es ratsam, mit einer Abmahnung, die wie im vorliegenden Fall von einem Profi (Rechtsanwalt) ausgesprochen wurde, auch zu einem Profi (Rechtsanwalt) zu gehen und eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Anwaltskanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht auf das Urheberrecht hoch spezialisiert. Gerade Filesharing-Abmahnungen kennen wir sehr gut und wissen, wie man hier am besten vorgehen sollte, um Schaden abzuwenden und Kosten zu reduzieren. Rufen Sie uns daher bei Erhalt einer Abmahnung völlig unverbindlich an oder senden Sie eine E-Mail. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres eigenen Falls!


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