Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian German Top 100 Single Charts „DJ Antoine - Bella Vita" u.a.

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In einer unserer Kanzlei vorgelegten Abmahnung geht es um das Angebot eines Chartcontainers mit 100 Titeln, hier der „German TOP 100 Single Charts". Darin mahnt die DigiRights Administration GmbH durch Ihren Anwal Daniel Sebastian aus Berlin Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen an u.a. dem Musiktitel „Bella Vita" des Interpreten DJ Antoine ab. Da weitere Musiktitel von Pulcino Pio und Le Kid als auch Armin van Buuren abgemahnt werden, beläuft sich das Vergleichsangebot in diesem Fall auf 1.800 Euro. Gleichzeitig wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, in der sich der Abgemahnte verpflichten soll dem Grund nach Schadensersatzansprüche anzuerkennen und den zuvor genannten Betrag innerhalb einer kurzen Frist auszugleichen.

Hilfe bei Abmahnung von Musikcontainern, wie der German TOP 100 Single Charts

1. Unterlassungserklärung und Prüfung der Ansprüche

Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht unterschrieben werden, es wird vielmehr empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere bei Chartcontainer besteht ein hohes Risiko, Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern zu erhalten, dieses Risiko sollte von Anfang berücksichtigt und daher auch vermindert werden. Die Gefahr von weiteren Abmahnungen ist bei einem Chartcontainer mit 100 Musiktiteln erheblich und sollte nicht unterschätzt werden, vor übereilten und unüberlegten Reaktionen wird daher gewarnt.

2. Ansprüche, insbesondere der Vergleichsbetrag in Höhe von 1.800 Euro 

Prüfen Sie die erwähnten wenigen Details zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname. Ein Anschlussinhaber wird als Störer nicht für den geforderten Schadensersatz eintreten, vielmehr kann dieser nur vom Verletzer/Täter selbst gefordert werden. Dabei spielt insbesondere eine Rolle über welchen Zeitraum die Datei angeboten wurde.

Aber auch im Hinblick auf die Anwaltskosten kann sich aufgrund des demnächst In-Kraft tretenden § 97 a Absatz 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG n.F.), der die Erstattung der RA-Kosten auf einen Streitwert von 1.000 Euro beschränkt, eine drastische Änderung ergeben. So greifen Gerichte vereinzelt bereits jetzt auf die gesetzliche Wertung des neuen Gesetzes zurück, obwohl diese noch nicht In-Kraft getreten ist.

So hat das AG Hamburg und das AG München bereits in Hinweisbeschlüssen deutlich gemacht, dass die Streitwerte aufgrund der gesetzlich geschaffenen Regelungen auch deutlich unter den von den Abmahnkanzleien als angemessen betrachteten Streitwerten liegen dürften. 

„Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen. Stellungnahmefrist: 2 Wochen."

AG München, Verfügung vom 27. August 2013, Az.: 224 C 19992/13

Gerade die Abmahnung des Herrn RA Daniel Sebastian berechnet die Anwaltskosten noch mit Gebühren von 1.373,00 Euro netto inklusive Post- und Telekommunikationspauschale. Dabei wird allerdings noch von deutlich höheren Streitwerten für die Abmahnung ausgegangen.

Zusammenfassung

In der Regel empfiehlt sich zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Gerade bei Abmahnungen von Top 100 Chartcontainern sollte jedoch jeder Schritt genauestens überlegt sein, denn weitere Abmahnungen mit ebenso hohen Kostenfolgen könnten folgen. Gern stehen wir im Rahmen einer Beratung oder Vertretung zum Pauschalhonorar zur Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


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