Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 16.08.2017 betrifft den Musiksampler Top 100 Zaytsev Net. Mart 2017 und die darauf enthaltenen Titeln „Era Istrefi – Bonbon“, „Martin Garrix fl. Bebe Rexha – In The Name Of Love“.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, die Datei Top 100 Zaytsev Net. Mart 2017 über ein bittorrent Netzwerk angeboten zu haben und hierdurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 € gefordert.

Verteidigung

Wir können mit Ihnen zusammen rechtssicher die Erfolgsaussichten einer etwaigen Verteidigung erörtern, da uns die zwischenzeitlich madig-faltige Rechtsprechung in der Bundesrepublik vollumfänglich bekannt ist. Möglicherweise besteht in Ihrem konkreten Einzelfall die Chance, die Kosten zurückzuweisen oder zumindest erheblich zu reduzieren.

Vorsicht vor Musiksamplern wie Top 100 Zaytsev Net. Mart 2017!

Hier können erfahrende Anwälte im Bereich des Filesharings und des Urheberrechts meist mit einem Blick auf die Titelliste sehen, welche Werke derzeit verstärkt abgemahnt werden, sodass man vorbeugend tätig werden kann. Kommt in diesen Fällen hinzu, dass die zuerst abmahnende Kanzlei für Folgeabmahnungen bekannt ist und entsprechende Rechteinhaber mit Musiktiteln auf dem Sampler oder Chartcontainer vertritt, sollte nach unserer Ansicht die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung nicht nur in Erwägung gezogen werden, sondern definitiv abgegeben werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter der im Profil genannten Rufnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema