Abmahnung – Rechtsanwalt Klosterhalfen für Alexander Helbig: fehlender Link + Info auf OS-Plattform

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Abmahnung von Rechtsanwalt Klosterhalfen für Alexander Helbig

Uns erreichten in letzter Zeit einige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Bernd Klosterhalfen namens und in Vollmacht des Herrn Alexander Helbig. 

Der Abmahner verfügt über ein Nutzerkonto auf der Handelsplattform Amazon und inseriert dort überwiegend Bücher und Spielzeuge. 

Er rügt hierbei jeweils, dass die Pflicht zur Veröffentlichung des Hinweises auf den Link zur Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 nicht eingehalten wurde. Dabei handele es sich hierbei um einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. 

Substanziell wird dieser damit begründet, dass dem Abmahner aufgrund seiner Nutzereigenschaft sowie der wettbewerbsrechtlichen Pflichtverletzung – begangen durch Amazon und dem Abgemahnten zugleich – ein etwaiger Unterlassungsanspruch zustünde. 

Dieser Abmahnung ist eine abzugebende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darin wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,00 Euro beziffert. Zusätzlich sind Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Jedoch wird diesbezüglich kein pauschaler Betrag genannt oder gar eine Einschränkung vorgenommen. Es liegt lediglich ein Vermerk vor, dass der Rechtsanwalt des Abmahners hierzu gesondert Stellung nehmen wird. 

Nach unserer Auffassung sind diesbezügliche Abmahnungen – insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung – stets mit Vorsicht zu genießen. Zum einen handelt es sich um standardisierte typisiert verwendete Phrasen, die deutlich zu einseitig zugunsten des Abmahners vorformuliert sind. Zum anderen lässt einen die Unterzeichnung einer solchen Erklärung trotz fehlender Bezifferung der gegebenenfalls auf den Abgemahnten zukommenden Kosten aufhorchen.

Ohne anwaltliche Beratung sollte daher nichts voreilig unterschrieben werden. Auch sollte eine Zahlung keineswegs vor einer diesbezüglichen Prüfung getätigt werden. 

Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer kostenlosen ersten Einschätzung. Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 07/2018


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