Abmahnung Rechtsanwalt Marc Goormann für Brettschneider & Hanck GbR

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Eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwalts Marc Goormann im Auftrag der Brettschneider & Hanck GbR liegt unserer Anwaltskanzlei zur Bearbeitung vor. Gegenstand sind etwaige Urheber- und Markenrechtsverletzungen.

Vorwürfe:

Gerügt werden etwaige Urheberrechtsverletzungen innerhalb einer Werbebroschüre. Konkret sollen urheberrechtlich geschützte Fotos ohne vorherige Zustimmung der Gegenseite verwendet worden sein. Weiterhin seien durch die Abbildung des Logos der Gegenseite auch deren Markenrechte verletzt.

Forderung:

Gefordert werden neben der Beseitigung der Rechtsverletzungen (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG). Weiterhin wird eine Auskunft u.a. über die Auflage der Broschüre gefordert. Regelmäßig ist es so, dass nach der erfolgten Auskunftserteilung ein Schadensersatzanspruch der Höhe nach geltend gemacht wird. Dies wird vorliegend bereits in Aussicht gestellt.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung gilt folgendes: Völlig unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten oder nicht, sollten Sie eine Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren. Ein auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Fachanwalt sollte Ihre Abmahnung auf die Berechtigung hin überprüfen. Durch die Einschaltung eines Fachanwalts kann die Angelegenheit in Ihrem Interesse möglichst rasch und kostengünstig erledigt werden.

Vorformulierte Unterlassungserklärung:

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein Vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich ggf. bereits zu Beginn Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Nehmen Sie stattdessen anwaltliche Beratung durch auf das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Rechtsanwälte in Anspruch

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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