Abmahnung Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wurden Sie aktuell auch wie einer unserer Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir bearbeiten gerade eine derartige Abmahnung.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Urheberrechtsverletzung an dem Film „Teeny Früchtchen: Gerade reif für einen geilen Fick“ durch das Anbieten in einer Tauschbörse (Filesharing). Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG. Der Universum Film GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 91 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 94 Abs. 2 UrhG zu. Zudem sei unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

Sodann wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von insgesamt 852,77 € aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Lizenzschadensersatz 600,00 €
  • Gerichts- und Auskunftskosten 37,77 €
  • Rechtsanwaltskosten 205,00 €

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung mit dem Vorwurf von Filesharing erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Es muss jedoch auch vor der ungeprüften Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden! Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Achtung!

Wir müssen davon abraten, eine etwaige Erklärung, die Sie ggf. im Internet finden, zu verwenden. Derartige Erklärungen sind nicht auf den Einzelfall hin zugeschnitten und u. U. sogar gefährlich. Ist die Erklärung nämlich unzureichend, könnte dies zur Folge haben, dass die abmahnende Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

Durch eine anwaltliche beauftrag kann in vielen Fällen der geforderte Betrag reduziert werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Achten Sie auf gesetzte Fristen und Termine
  • Rufen Sie nicht bei der Kanzlei des Abmahnenden an
  • Geben Sie keinerlei Erklärungen ab
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch
  • Überweisen Sie kein Geld
  • Bewahren Sie Ruhe

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die dort genannte E-Mail-Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema