Abmahnung: Rechtsanwaltes Sebastian vom 17.07.-DigiRights Administration GmbH (Bravo Hits Vol. 77)

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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 17.07.2012 zur Bearbeitung vorgelegt. 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Musikwerke „Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller- 2012 (If The World Would End)" im Rahmen einer Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise angeboten zu haben.

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 680, 00 €. Ob dieser Betrag angemessen ist, darf erheblich bezweifelt werden. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Container mit dem Titel  „Bravo Hits Vol.77".

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass bei sogenannten Container- Dateien grundsätzlich die Gefahr von Folgeabmahnungen besteht. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Das „Herzstück" einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Es kann nur dringend angeraten werden, diese in der anliegenden Form nicht abzugeben. Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de.

In Notfällen können Sie uns auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.


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