Abmahnung: .rka Rechtsanwälte für das Computerspiel „Dying Light“

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1. Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Aus aktuellem Anlass möchte ich auch heute wieder Tipps für Betroffene einer Abmahnung der .rka Rechtsanwälte aus Hamburg geben. Diese Rechtsanwälte sind unter anderem seit mehreren Jahren auf Abmahnungen aus dem Bereich der Computerspiele spezialisiert. Heute möchte ich eine Abmahnung an dem Computerspiel „Dying Light“ besprechen. Ausgesprochen werden die Abmahnungen mal wieder von den .rka Rechtsanwälten im Namen der Koch Media GmbH.

2. Was fordern die .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH?

Dem Empfänger der Abmahnung wird zur Last gelegt, die Urheberrechte an dem Computerspiel „Dying Light“ verletzt zu haben.

Üblicherweise erfolgt zudem die Aufforderung an den Abgemahnten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus Abmahnkosten in Höhe von 800.- € zu zahlen.

3. Die optimale Reaktion (hängt wie so oft im Leben vom Einzelfall ab)

Wenn auch Sie eine Abmahnung von den .rka Rechtsanwälten wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dying Light“ erhalten haben, sollten Sie bitte die Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell reagieren. Es ist dringend anzuraten, ohne anwaltliche Prüfung und Hilfe weder eine Unterlassungserklärung abzugeben, noch Zahlungen an die Abmahner zu leisten.

Als erster Schritt wäre zu prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe überhaupt zutreffen. Sollte dieses nicht der Fall sein, bräuchten Sie die unberechtigte Forderung lediglich kurz zurückweisen. Selbst wenn diese Prüfung ergeben sollte, dass tatsächlich etwas über Ihren Internetanschluss heruntergeladen wurde, sollten Sie nicht vorschnell klein beigeben.

So hat der BGH bereits für verschiedene Fallkonstellationen entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht automatisch für über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen haftet. Ob auch Sie unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung die erhaltene Abmahnung zurückweisen können, müsste anwaltlich geprüft werden.

4. Verhandeln durch Anwalt

Selbst bei einer im Einzelfall unbestreitbaren Urheberrechtsverletzung besteht nach meiner Erfahrung meistens noch die Möglichkeit, die Kosten deutlich zu reduzieren und zusätzlich eine Ratenzahlung auszuhandeln.

5. Einmaleins bei Abmahnungen

1. Keinen vorschnellen Kontakt zu den .rka Rechtsanwälten oder den Abmahnern direkt aufnehmen
2. Keinesfalls die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung verwenden!
3. Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner!
4. Fristen einhalten!
5. Rechtsanwalt aufsuchen (Spezialisierung des Rechtsanwalts sollte im IT-Recht oder Urheber- und Medienrecht liegen)!

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Abmahnungsabwehr zur Verfügung, falls auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte in Bezug auf das Computerspiel „Dying Light“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben sollten.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen sollten, stellt dieses kein größeres Problem dar. Meine Kanzlei ist nämlich seit Jahren bundesweit unter anderem auf dem Gebiet der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) tätig. Sie können gerne ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen und uns Ihren ganz persönlichen Fall schildern.

Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben vorab per E-Mail übermitteln. Wir kennen die Abmahner und wissen wie zu reagieren ist.

Fragen Sie auch gerne kostenlos und unverbindlich nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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