Abmahnung S. für Como Sonderposten: kostenlose Erstberatung nutzen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Nicht die beigefügte Muster-Erklärung unterschreiben!

Sie haben von der Kanzlei Rechtsanwalt S. aus Berlin eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung erhalten. Ihr angeblicher Mitbewerber – die Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf – verlangt für den Verstoß gegen das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) einen Geldbetrag von 1.590,91 Euro sowie eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Forderungen in der S.-Abmahnung:

  1. lebenslang gültige Unterlassung
  2. Ersatz der anwaltlichen Gebühren

Abmahnanwalt S.

Der beauftragte Rechtsanwalt S. ist deutschlandweit dafür bekannt, dass er ständig die Internetseiten von Unternehmern auf Rechtsverstöße durchsucht. Insbesondere bei den gesetzlichen Informationspflichten (Impressum/Widerruf) oder bei Kennzeichnungspflichten (Hersteller- und Produktangaben) finden sich immer wieder Versäumnisse bei den jeweiligen Mitbewerbern. Sobald Herr S. der Meinung ist, dass er eine Wettbewerbsverletzung gefunden hat, wird die teure Abmahnung z. B. im Namen der Como Sonderposten GmbH ausgesprochen.

Wir helfen sofort mit kostenloser Erstberatung

Sie wissen aktuell nicht, was Sie als nächstes tun sollen? Das Wettbewerbsrecht ist eine Spezialmaterie. Unternehmer können viele Fragen kaum selbst beantworten. Vor allem muss man hier aktiv werden. Ansonsten drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung unter der angegebenen Telefonnummer. Wir sagen Ihnen sofort, was in Ihrem Fall zu tun ist. Schicken Sie uns die Abmahnung per E-Mail.

Como Sonderposten GmbH

Die Mandantin von S. ist in diesem Fall die Como Sonderposten GmbH, welche Luftballons und LED-Luftballons verkauft. Über Testkäufe werden die Produkte der Mitbewerber erworben und auf die gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten hin überprüft.

Hintergrund ist, dass Unternehmer ihre Produkte nur auf dem Markt bereitstellen dürfen, wenn diese bei der Verwendung vor allem die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden, siehe § 3 ProdSG.

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)

Nach § 6 ProdSG sind für den Unternehmer folgende Regeln zu beachten:

„(1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt

  1. sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,
  2. den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen,
  3. eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen.“

Sind die o. g. Kennzeichnungen nicht ausreichend angebracht, wittert Rechtsanwalt S. & Co. einen unfairen Wettbewerb.

Finanzielles Risiko: vorgefertigte Muster in der S.-Abmahnung

Die der S.-Abmahnung beigefügte und vor allem zugunsten der Como Sonderposten GmbH vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dürfen Sie so nicht unterschreiben.

Frage der Haftung

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie überhaupt in der Haftung stehen und eine solch riskante Erklärung schulden. Nur derjenige schuldet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Como Sonderposten GmbH, wer tatsächlich im Wettbewerbsverhältnis steht und dazu einen tatsächlichen Verstoß begangen hat.

Eine unüberlegte Unterschrift wirkt sich daher zu Ihren Lasten aus und kann sogar als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Hohe Vertragsstrafe in der Zukunft vermeiden

Dann muss man auch wissen: Sie gehen einen lebenslangen Vertrag mit der Como Sonderposten GmbH ein, wonach bei einem Folgeverstoß eine hohe Geldstrafe fällig wird. Es besteht also über viele Jahre hinweg ein finanzielles Risiko für den Erklärenden selbst. Solche Geldstrafen belaufen sich gerne auf bis zu 5.000 Euro je Neuverstoß.

Bei Abmahnung Wettbewerb immer reagieren

Nehmen Sie die S.-Abmahnung, insbesondere die dort gesetzten Fristen, immer ernst. Bleiben Sie völlig passiv, werden regelmäßig gerichtliche Verfahren gestartet. Das gilt es zu vermeiden. Dazu müssen eventuelle Verstöße beseitigt werden, bevor eine Unterlassungserklärung verschickt wird. Die Unterlassungserklärung muss zudem in einzelnen Bestimmungen abgemildert bzw. modifiziert werden. Hierbei helfen wir sofort.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für S.-Abmahnungen. Baumeister Rosing bearbeitet täglich Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.

Wir helfen bundesweit!

Verschenken Sie also keine Zeit, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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