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Abmahnung Urheberrecht wegen Software ALPHACAM durch GKS Rechtsanwälte für die Vero Software GmbH

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Inhalt der Abmahnung

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vor. GKS Rechtsanwälte mahnen im Namen der Vero Software GmbH ab. Die Vero Software GmbH bietet nach eigenen Angaben Software im Bereich der Werkzeugs- und Betriebsmittelverwaltung an. Sie stellt u. a. die Software ALPHACAM bereit. Bei der Software ALPHACAM handelt es sich um CAD/CAM-Software, die der Ansteuerung von Werkzeugmaschinen dient. ALPHACAM kann z. B. gewerbliche Fräsen bzw. Fräsmaschinen steuern.

Konkreter Vorwurf

Dem Abgemahnten wird von GKS Rechtsanwälte vorgeworfen, die Software ALPHACAM unbefugt vervielfältigt, installiert und durch Manipulation des integrierten Lizenzierungssystems eingesetzt zu haben. ALPHACAM sei als Software durch § 69 UrhG urheberrechtlich geschützt. Der Abgemahnte habe entweder einen Datenträger unerlaubt vervielfältigt oder die ALPHACAM–Software aus einer nicht autorisierten Quelle heruntergeladen.

Manipulation?

Durch die Manipulation des für ALPHACAM genutzten Lizenzierungssystems CLS habe der Abgemahnte den vollen Funktionsumfang von ALPHACAM ohne Berechtigung freigeschaltet, so GKS Rechtsanwälte weiter. Letztlich sei es dem Abgemahnten dadurch möglich gewesen, die ALPHACAM-Software so zu nutzen, als habe eine gültige Volllizenz bestanden.

Unsere Einschätzung

Die Verletzung fremder Urheberrechte kann nicht nur zivilrechtlich, sondern gem. § 106 ff. UrhG auch strafrechtlich sanktioniert werden. Jede rechtswidrige Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.

Im vorliegenden Fall wurde durch GKS Rechtsanwälte für die Vero Software GmbH zunächst ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Zu einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Urheberrecht zählt auch die Vervielfältigung oder Verbreitung eines Werkes ohne Einwilligung des Urhebers.

Hilfe durch Staatsanwaltschaften

Vordergründig wird die Vero Software GmbH der Urheber jedoch zivilrechtliche Ansprüche verfolgen wollen. Um diese zu ermöglichen, insbesondere, um die Anschrift im Netz zunächst anonymer Downloader durch Staatsanwaltschaften über die ermittelte IP-Adresse leicht & gratis ermittelt zu bekommen, erheben Abmahner häufig auch Strafanzeige. Auch kann unter dem Druck strafrechtlicher Ermittlungen häufig leichter ein für Abmahner lukrativer Vergleich erzielt werden.

Zivilrechtliche Ansprüche

Auf denjenigen, der Urheberrechte verletzt, können u. a. folgende zivilrechtliche Ansprüche zukommen:

  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
  • Schadensersatzansprüche (§ 97 Abs. 2 S. 1, Abs. 2 S. 4 UrhG)
  • Aufwendungsersatzansprüche (§ 97a Abs. 3 S. 1 UrhG).

Wie Sie im Fall einer Abmahnung reagieren können

Durch eine Abmahnung steht nicht fest, ob die dort enthaltenen Vorwürfe zutreffen. Die geltend gemachten Ansprüche sagen nichts darüber aus, ob sie auch tatsächlich bestehen. Häufig liegt schon keine Urheberrechtsverletzung vor. Dann sind die in der Abmahnung enthaltenen Ansprüche unbegründet. Manche Abmahnungen sind auch unwirksam. Dann muss der Abmahner dem Abgemahnten sogar die Anwaltskosten bezahlen.

Wir prüfen das!

  • Ist Ihre Abmahnung unwirksam?
  • Müssen Sie wirklich eine so weitgehende Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auch wenn zunächst ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, ist es ratsam, fachkundige urheberrechtliche Beratung einzuholen. Denn auch in diesem Fall ist das (zivilrechtliche) Urheberrecht für eine rechtliche Bewertung ausschlaggebend.

Noch Fragen?

Sollen wir für Sie die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung prüfen? Dann rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail. Besuchen Sie gerne auch unsere Homepage.

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