Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. - unzulässige Werbung mit "bekömmlich" & "magenschonend"

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V erhalten. Jetzt richtig reagieren.

Wir haben bereits mehrfach über den Verband sozialer Wettbewerb berichtet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-erhalten-jetzt-richtig-handeln-207012.html

Der Verband gehört wohl zu den größten Abmahnern in Deutschland. Allein im Jahr 2021 wurden über 1.000 Abmahnungen ausgesprochen.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor in der einem Online Händler vorgeworfen wird, dass er im Zusammenhang mit dem Verkauf mit Kaffee unzulässige gesundheitsbezogene Angaben gemacht hat. Konkret soll er den Kaffee als „bekömmlich“ und „magenschonend“ beworben haben.

Nach Art. 10 Abs. 3 der Health-Claims-Verordnung dürfen nichtspezifische gesundheitsbezogene Angaben nur dann gemacht werden, wenn ihnen eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wird.

Für beide Begriffe (bekömmlich“ und „magenschonend“) existiert ein solcher Claim aber nicht, so dass die Aussagen unzulässig sind.

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. fordert daher eine strafbewährte Unterlassungserklärung, in der sich der abgemahnte Händler zukünftig nicht mehr mit solchen Aussagen zu werben. Bei der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten, da hohe Vertragsstrafe bei einem Verstoß drohen. Weiter wird eine Kostenpauschale in Höhe von 238 € gefordert.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Unsere Kanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen den Verband Sozialer Wettbewerb schon seit Jahren und wissen worauf es ankommt. Natürlich helfen wir Ihnen auch Ihren Webauftritt rechtssicher zu gestalten.

Kanzlei Dr. Schenk- Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!


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