Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb erhalten? Jetzt richtig handeln!

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Kantstraße 100,10627 Berlin sind unser Kanzlei seit vielen Jahren als Abmahner bekannt.

Nach eigenen Angaben Darstellung ist der Verband Sozialer Wettbewerb  e.V. ein seit 1975 eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr eingehalten werden. Geschäftsführer ist Herr Ferdinand Selonke Seit dem 15.11.2021 ist der Verein auch die in Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen.  

Allein im Jah 2021 hat der Verband Sozialer Wettbewerb e.V 1370 Abmahnungen ausgesprochen! Eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. sollte sehr ernst genommen werden

Abgemahnt werden verschiedenste Verstöße, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Preisangabenverordnung, Werbung mit irreführenden Aussagen, gesundheitsbezogene Werbung, Schleichwerbung usw.

In dem Abmahnungen werden binnen einer kurzen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  gefordert. Weiter wird einen Kostenpauschale in Höhe von 238 € inklusive Umsatzsteuer gefordert.

In Gerichtsverfahren oder bei der Geltendmachung von Vertragsstrafen wird der Verein von den Burchert & Partner Rechtsanwälte vertreten.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung will gut überlegt sein, da Vertragstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro drohen. Daher sollte auch großen Wert auf die Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung gelegt werden.  Weiter sollte eine solche Erklärung nur abgegeben werden, wenn man zu 100 % sicher ist, dass der Verstoß beseitigt worden ist.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb  

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Unsere Kanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen den Verband Sozialer Wettbewerb schon seit Jahren und wissen worauf es ankommt. Natürlich helfen wir Ihnen auch Ihren Webauftritt rechtssicher zu gestalten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema