Abmahnung Volkswagen AG durch Lubberger Lehment vom 01.02.2024

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Die Volkswagen AG hat über die Rechtsanwälte Lubberger Lehment eine markenrechtliche Abmahnung gegen unsere Mandantschaft wegen des Angebots von Fahrzeugzubehör, das geschützte Marken der sogenannten R Linie von Volkswagen verletzt, ausgesprochen. Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit detaillierten Forderungen nach Verkaufszahlen, Vorlieferanten, Umsatz und Gewinn, sowie Schadensersatzansprüche gefordert. Der Gegenstandswert der Abmahnung beträgt 250.000,00 €, mit Anwaltskosten von 3.865,00 €. Es wird betont, dass die Abmahnung ernst genommen und idealerweise von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden sollte. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Markenrecht mit umfangreicher Erfahrung in der Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen, bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und empfiehlt eine schnelle und fachgerechte Reaktion zur Vermeidung weiterer Kosten. Kontaktaufnahme ist über ra@kanzlei-heidicker.de oder telefonisch möglich, um kompetente Unterstützung zu erhalten.

Erneut wurde uns zur Vertretung eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment zur Bearbeitung vorgelegt.


Gegenstand des Abmahnschreibens ist hierbei der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese Fahrzeugzubehör anbietet, welches die ihr zugunsten von Volkswagen geschützten Marken verletzt. Es handelt sich hierbei um verschiedene Registrierungen zur sogenannten R Linie von Volkswagen.


Insofern wird unserem Mandanten hier ein Plagiatsvorwurf gemacht.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung von unserer Partei verlangt. Hierbei werden Informationen dahingehend angefordert, wie viele der erworbenen Zubehörstücke veräußert worden sind.


Auch die Namen und Anschriften der Vorlieferanten werden verlangt sowie die Preisgabe des Umsatzes sowie des Gewinns.


Als Gegenstandswert in diesem Abmahnschreiben wird ein solcher in Höhe von 250.000,00 € angesetzt, so dass die reinen Anwaltskosten, welche gefordert werden, bei 3.865,00 € liegen.


Schließlich werden dem Grunde nach auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die markenrechtlichen Abmahnungen der Volkswagen AG unbedingt ernst genommen werden müssen. Es handelt sich bei dem Erhalt einer solchen Abmahnung durchaus um eine umfangreiche markenrechtliche Streitigkeit, die bei einem fehlerhaften Vorgehen zu erheblichen Kostenrisiken führt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein Fachanwalt in diesem Bereich beurteilen sollte, ob die entsprechende markenrechtliche Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Selbst wenn dies der Fall ist, kommt es vor allen Dingen auf die rechtsichere Abwicklung der Abmahnung an. Hierzu zählen sodann im Regelfall die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie das Anstreben einer einvernehmlichen Regelung mit der Gegenseite.


Wichtig ist, dass Sie unbedingt die Fristen beachten. Die Gegenseite kann bei Nichtbeachtung der Frist oder auch der Begehung von Fehlern hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unmittelbar eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. In diesem Fall entstehen weitaus mehr Kosten als würde die Angelegenheit komplett außergerichtlich erledigt.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben bereits eine hohe vierstellige Anzahl von markenrechtlichen Abmahnung in unserer Kanzlei in den letzten 15 Jahren bearbeitet. Wir verfügen über enorme Erfahrung und kennen im Regelfall Ihren Gegner bereits aus früheren von uns vertretenen und betreuten Mandaten.


Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns auch gerne unmittelbar unter 02307/1706-2 an. Sollten Sie uns Ihr Abmahnschreiben zusenden, rufen wir im Regelfall noch am gleichen Tag, aller spätestens jedoch am Tag darauf, zurück.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir auch Ihnen in Ihrem Fall rechtssicher und hoch kompetent weiterhelfen können.




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