Abmahnung vom Arbeitgeber - was tun?

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1. Was bedeutet die Abmahnung für mich?  

Eine Abmahnung ist zumeist ein deutlicher Einschnitt im Arbeitsverhältnis. 

Die Abmahnung hat dabei zum einen eine rechtliche Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis (der Arbeitnehmer muss nun besonders aufpassen, dass es nicht zu einem gleichartigen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis kommt, wie demjenigen der gerade abgemahnt wurde - ansonsten kann der Ausspruch einer Kündigung drohen).

Zum anderen hat die Abmahnung oftmals auch eine psychologische Wirkung (möglicherweise kein unbelastetes Arbeitsverhältnis mehr, ggf. Vertrauensverlust und Arbeitnehmer fühlt sich ggf. nicht mehr so wertgeschätzt durch den Arbeitgeber). 

Hierbei sollte man sich als Arbeitnehmer aber auch vor Augen halten, dass es einige Situationen gibt, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eigentlich nicht belasten möchte, aber aus seiner Sicht einfach nicht anders als mit einer Abmahnung reagieren konnte und eigentlich an einer unbelasteten Fortsetzung des Arbeitsverhältnis interessiert ist:

  • z.B. wenn andere Arbeitnehmer wegen denselben oder gleichartigen Verstößen gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eine Abmahnung, eine Abstrafung/Sanktion o.Ä. erhalten haben oder später einmal erhalten sollen, sieht sich der Arbeitgeber oftmals aus Gleichbehandlungsgründen gezwungen auch bei Arbeitnehmern zu reagieren mit denen der Arbeitgeber eigentlich vollkommen zufrieden ist. 
  • Würde der Arbeitgeber in so einer Situation bei einem Mitarbeiter überhaupt nicht reagieren, so würde die Abmahnung gegenüber dem zweiten Mitarbeiter angreifbar (der Arbeitgeber kann sich also gezwungen sehen eine Abmahnung auszusprechen, allein schon um es sich für die Zukunft offen zu halten, dass er solches Verhalten auch gegenüber anderen Mitarbeitern abmahnen kann).
  • Ein anderes Beispiel ist, dass Arbeitgeber oder Vorgesetzte sich in manchen Fällen gegenüber Dritten rechtfertigen wollen bzw. mit der Abmahnung nach außen dokumentieren wollen, dass sie reagiert haben und somit selbst keinen Fehler gemacht haben. 

Abmahnungen enthalten bei alledem zudem auch eine bedeutende gute Nachricht: Entscheidet sich der Arbeitgeber dafür einen bestimmten Vorfall abzumahnen, dann hat der Arbeitgeber sich gleichzeitig auch dagegen entschieden für diesen konkreten Vorfall eine Kündigung auszusprechen. Dieser konkrete Vorfall ist damit regelmäßig für eine Kündigung rechtlich "verbraucht" und als Arbeitnehmer weiß man damit "ok, es ist eine Abmahnung, aber ich werde wegen dieser Sache auch nicht gekündigt".


2. Weiteres Vorgehen wegen der Abmahnung

Häufig ist die erste Reaktion von Arbeitnehmern Folgende: Man möchte die Vorwürfe in der Abmahnung "gerade rücken" und am besten so schnell wie möglich gegen die Abmahnung vorgehen.  

Wichtig ist jedoch: Die Reaktion auf die Abmahnung sollte gut überlegt und auch rechtlich durchdacht sein. Denn durch unplanmäßiges oder übereiltes Handeln kann man als Arbeitnehmer leider einiges falsch machen, was sich später nicht mehr korrigieren lässt. 

So kann eine fehlerbehaftete Abmahnung auch später noch in einem Kündigungsschutzprozess (wenn z.B. wegen einer zweiten gleichartigen Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wird) angegriffen werden

Das kann dann dazu führen, dass die Abmahnung vom Arbeitsgericht als unwirksam angesehen wird und die Kündigung gegebenenfalls bereits mangels wirksamer vorheriger Abmahnung unwirksam ist. 

Dies zeigt, dass es aus taktischen Gründen ratsam sein kann, die Abmahnung erst im Kündigungsschutzprozess anzugreifen

Würde man die Abmahnung vorher unter Nennung der bisherigen Fehler angreifen, hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit die Abmahnung zurück zu nehmen und gleichzeitig eine korrigierte Abmahnung auszusprechen, welche dann im Kündigungsschutzprozess nicht mehr angreifbar wäre. In diesem Beispiel hätte man bei direktem Angriff der Abmahnung dem Arbeitgeber geholfen seine Abmahnung für einen späteren Kündigungsschutzprozess "wasserdicht" zu machen.

Dieses Beispiel zeigt, dass es sinnvoll ist, sich vor der Reaktion auf eine Abmahnung rechtlich beraten zu lassen, da gerade bei Abmahnungen die intuitive erste Reaktion und die rechtlich ratsame Reaktion deutlich voneinander abweichen können

Eine Musterlösung für sämtliche Fälle von Abmahnungen gibt es insoweit nicht, da immer die Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses zu betrachten sind (ist das Arbeitsverhältnis z.B. schon zerrüttet oder handelt es sich bei der Abmahnung um eine einmalige Sache? u.s.w.). Zudem ist zu hinterfragen, was die Intention des Arbeitgebers hinter der konkreten Abmahnung ist und was die Ziele des Arbeitnehmers sind. 

Dies lässt sich jedoch meist in einem ersten Gespräch mit einem Arbeitsrechtsanwalt relativ schnell klären.

Weitere Informationen (wie Kontakt, Anfahrt etc.) zu meiner Kanzlei: www.arbeitsrecht-tapella.de 

Bei Fragen zur Abmahnung rufen Sie einfach an: 0561 97070230

Oder schreiben Sie eine E-Mail: info@arbeitsrecht-tapella.de


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