Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

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Haben Sie eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen. 

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein bundesweit tätiger Wettbewerbsverein, der unter anderem im größeren Umfange wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht.  

Mir liegt inzwischen eine ganze Reihe von Abmahnungen des Vereins vor, die sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße beziehen. Unter anderem mahnt der Verein fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung und unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Darüber hinaus mahnt der Verein jedoch auch das Fehlen von Pflichtinformationen in Internetauftritten ab, wie z.B. das Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung.  

In den mir vorliegenden Abmahnschreiben fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Abmahnkosten in einer Größenordnung von ca. 200,00 Euro.  

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung, um sich über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen zu informieren. 

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? 

Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. 

Gerne höre ich von Ihnen. 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internetshops zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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