Abmahnung vom Verein Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterbarkeit in Handel & Industrie e.V.
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Die Abmahner
Der Verein „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.“ bedient sich zur Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbes derzeit wieder häufiger der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Der Verein tritt für seine gewerbetreibenden Mitglieder auf.
Der Vorwurf
Gerügt wird eine Werbeannonce in einer Tageszeitung, die die Identität des Unternehmers bzw. Werbetreibenden nicht deutlich erkennen ließ. Da die eingetragene Rechtsform zwingend enthalten sein muss, damit der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann, stellt ein Fehlen dieser Information einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 UWG dar.
Die Forderung
Gefordert wird eine Aufwandsentschädigung (220,00 €) und die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € vorsieht.
Unsere Einschätzung
Der BGH entschied vor einigen Jahren, dass Identität und Anschrift des Unternehmens in einer Werbeanzeige für den Verbraucher erkennbar sein müssen. Diese grundlegenden Informationen müssen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, damit er den Ruf des Unternehmens beispielsweise bezüglich der Qualität untersuchen kann, um sodann eine informierte geschäftliche Handlung tätigen zu können.
Unser Rat
Auch wenn die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, sollte die Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Anwalt zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Um gerichtliche Schritte zu vermeiden, sollte auch zwingend die gesetzte Frist eingehalten werden. Sprechen Sie uns an – gern helfen wir Ihnen bereits im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung weiter!
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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