Abmahnung von Anton Brandl durch Rechtsanwalt Jakob | Fehlende Infos: Vertragstext, Vertragsschluss

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Der Abmahner

Herr Anton Manuel Brandl vertreibt u. a. auf dem Marktplatz Amazon Waren, wie bspw. Kinderspielzeug. Bei Amazon ist er unter dem Händlernamen office-selection_eu zu finden. Zudem führt er eine eigene Homepage mit Online-Shop (abrufbar unter https://office-selection.eu). In dem uns vorliegenden Fall wird er vertreten durch den Rechtsanwalt Volker Jakob.

Der Vorwurf

Der Abmahner wirft Konkurrenten bei Amazon vor, Waren anzubieten, ohne dabei die gesetzliche Informationspflicht einzuhalten: Die Waren sollen keinen Hinweis darauf erhalten, wie fehlerhafte Eingaben korrigiert werden können, welche technischen Schritte zu einem Vertragsschluss führen und ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert wird.

Die Forderung

Herr Brandl fordert eine Unterlassungserklärung, um somit zukünftige Wiederholungen auszuschließen. Der Streitwert beläuft sich auf 7.500,00 €.

Unsere Einschätzung

Das Gesetz verpflichtet Händler zu einer Belehrung der Kunden: Dabei müssen die Händler Hinweise in ihre Angebote integrieren, die darauf schließen lassen, wie der Vertragsschluss zustande kommt, welche Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaften Eingaben zur Verfügung stehen und ob der Vertragstext nach Vertragsschluss beim Verkäufer gespeichert wird und in welcher Form dieser später wieder aufgerufen werden kann (§§ 312 c Abs. 2 und 312 e BGB). Korrekturmöglichkeit meint dabei beispielsweise das Hinzufügen weiterer Positionen zum Warenkorb, Ändern der Bestellmenge sowie das Entfernen von Produkten aus der Auswahl.

Unser Rat

Nehmen Sie die Informationspflichten als Verkäufer wahr, indem Sie Ihre Kunden transparent und vollumfänglich informieren. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Pflichten Sie zu erfüllen haben, können Sie uns gerne kontaktieren – wir analysieren Ihre Tätigkeit umfassend und erstellen Ihnen einen verständlichen Handlungsplan.

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, weil Sie (vermeintlich) widerrechtlich gehandelt haben, so lassen Sie keinesfalls die Frist verstreichen und nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Situation, modifizieren die Ihnen zugesandte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten und stehen Ihnen auch im Falle einer unberechtigten Abmahnung für die Abwehr derselbigen unterstützend zur Seite. Wichtig ist zudem, dass Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen und die Unterlassungserklärung erst nach Prüfung und Absprache mit ihrem Anwalt unterzeichnen. 

Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist unverbindlich und kostenlos – sprechen Sie uns gerne an! 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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