Abmahnung von appen | jens legal wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „VfL Wolfsburg“

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte von appen | jens legal aus Hamburg vor, die auf markenrechtlicher Grundlage für die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH ausgesprochen wurde. 

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, durch das Angebot eines Teddybären auf dem Onlinemarktportal www.spreadshirt.de eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH begangen zu haben. 

Neben der VFL Wolfsburg GmbH, liegen unserer Kanzlei auch Abmahnungen im Auftrag des 1. FC Union Berlin, TSV 1860 München e.V., VFL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. sowie der HSV Fußball AG vor, die durch die oben genannte Kanzlei ebenfalls vertreten werden.

Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH beruft sich hierbei einerseits auf die für sie eingetragene Wortmarke „VfL Wolfsburg“ beim DPMA unter der Nummer „302009056533“ sowie auf ihre geschützte geschäftliche Bezeichnung „VfL Wolfsburg“ nach § 5 Abs. 3. MarkenG.

Die Besonderheit in der vorliegenden Konstellation besteht jedoch darin, dass es sich um einen neutralen Teddybären handelt, der einerseits lediglich die Aufschrift „Wolfsburg“ trägt. Auch der dazugehörige Artikeltext stellt, genauso wie der Teddybär selbst, keinerlei Bezug zum Fußballverein her. 

Wir sind daher in dieser Konstellation der Auffassung, dass gerade keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung müsste sein, dass auch die sogenannte Herkunftsfunktion der Marke der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH verletzt ist. 

Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der reinen Nennung eines Städtenamens ohne die Bezugnahme auf einen Fußballverein oder Ähnliches gerade keine Markenrechtsverletzung angenommen werden kann. Jedoch kommt es auch hier auf den Einzelfall stets an. 

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 € gefordert.

Wir haben besonders in den letzten Wochen mehrere Abmahnungen von Fußballvereinen auf markenrechtlicher Grundlage erhalten. Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass ein genaues Hinschauen in diesen Fällen besonders wichtig ist, da die vorgeworfenen Markenrechtsverletzungen in rechtlicher Hinsicht häufig keinesfalls so eindeutig sind, wie sie auf den ersten Blick ausschauen. 

Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Bei uns ist die Ersteinschätzung Ihres Falls kostenlos. Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese gerne vorab unverbindlich per E-Mail oder Fax zukommen. 

Wir haben in den letzten Jahren mehr als 1000 Abmahnungen gegen Fußballvereine wegen Markenrechtsverletzungen sowie vermeintlicher Verstöße gegen Ticketbedingungen bundesweit vertreten.

Wir melden uns im Regelfall noch am gleichen Tage bei Ihnen zurück. 


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