"VfL Wolfsburg" und "VfL": Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch von Appen Jens Legal Anwälte

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Die Bezeichnungen "VfL Wolfsburg" und "VfL" sind nicht nur Namen eines Fußballvereins, sondern zugleich auch geschützte Wortmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Damit kann die Verwendung dieser Bezeichnungen durch Nichtberechtigte vom Markeninhaber, der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, abgemahnt werden.

So geschah es auch einem unserer Mandanten. Ihn erreichte kürzlich ein Schreiben der von Appen Jens Legal Rechtsanwälte im Auftrag der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH. In dem Schreiben, das rechtlich gesehen eine Abmahnung darstellt, werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Gegenstand der Abmahnung ist folgender Sachverhalt: Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über Facebook Produkte zum Kauf angeboten zu haben, die mit den Markenzeichen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH versehen gewesen sein sollen. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um offizielle Merchandising-Produkte des Fußballvereins. Daher stelle die Verwendung der Bezeichnungen "VfL Wolfsburg" und "VfL" zur Bewerbung der Produkte eine Markenrechtsverletzung dar. Wegen dieser Rechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 1.531,90 € Anwaltskosten erstatten.

Nicht jede Markenverwendung ist eine Markenrechtsverletzung

Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder nicht, bedarf der Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wenn z. B. das Produkt selbst durch den Markeninhaber in den Verkehr gebracht worden ist oder gar kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, scheidet eine Markenrechtsverletzung aus. 

Einzelfall entscheidend

Da also der Einzelfall entscheidend ist und die Umstände des Sachverhalts eine bedeutende Rolle spielen, kann eine pauschale Aussage zur Berechtigung von markenrechtlichen Abmahnungen dieser Art nicht getroffen werden. Um zu erfahren, wie wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz Ihre persönliche Abmahnung einschätzen, können Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Wir nennen Ihnen hierbei auch gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung übernehmen. Sie sind rechtsschutzversichert? Gerne übernehmen wir die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Grundregeln bei Abmahnung:

- Bewahren Sie Ruhe

- Beachten Sie die gesetzten Fristen

- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zum Abmahner oder seinem Anwalt auf

- Unterschreiben Sie keine Dokumente

- Leisten Sie keine Zahlungen

- Beauftragen Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Falles

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz konnte bereits einer sehr hohen Zahl Mandanten erfolgreich weiterhelfen, die eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben. Unsere Spezialisierung und Erfahrung lässt uns eine optimale Verteidigungsstrategie auch in Ihrem Fall entwickeln. Wir sind bundesweit für Sie tätig.


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