Abmahnung von Blom Deutschland GmbH durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte wegen Bing Maps?

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Die Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte versendet für die Firma Blom Deutschland GmbH Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnung sind Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial der Firma Blom. Im vorliegenden Fall hat der Betreiber eines Online-Magazins für Windows-Software über ein Kartenupdate bei Bing Maps berichtet und zur Illustration auf seiner Website u.a. einen Screenshot eines Bing-Maps-Kartenausschnitts vom Brandenburger Tor in Berlin veröffentlicht, um die Unterschiede bei der Bildqualität zu Google Maps aufzuzeigen.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben ein anwaltliches Schreiben von Meissner & Meissner Rechtsanwälte erhalten, in welchem von Ihnen gefordert wird, es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk (z.B. Bildausschnitt aus Bing Maps) auf einer Internetseite rechtswidrig nach § 19a UrhG „öffentlich zugänglich zu machen“.

3. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte fordert für Blom regelmäßig neben der Unterlassung auch Schadensersatz, sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten. Es wird auch die Erstattung von Dokumentationskosten verlangt, die 95,00 EUR betragen sollen. Diese Dokumentationskosten sollen in der Vergangenheit dadurch entstanden sein, dass die Blom Deutschland GmbH eine Firma GEKA GmbH beauftragen musste, die recherchierten Verstöße zu dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Blom Deutschland GmbH zu übermitteln.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in der Regel auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 6.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 480,20 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit den Rechtsanwälten oder Blom Deutschland GmbH nicht selbst Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, gleich welchen Inhalts (auch keine Erklärungsversuche), und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft, bis Sie rechtsanwaltlichen Rat von uns eingeholt haben!
d. Unterlassen Sie alle Zahlungen von Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns gleich an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch mit der Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte, und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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