Abmahnung von DAZN d. Lentze . Stopper Rechtsanwälte wg. Ausstrahlung v. Fußballspielen (UrhG)

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Der Pay-TV-Sender DAZN Limeted mit Sitz im Vereinigtem Königreich spricht durch die Kanzlei Lentze . Stopper Rechtsanwälte urheberrechtliche Abmahnungen aus.

Bisher war SKY vielen gerade im Zusammenhang mit Live-Übertragungen von Fußballspielen ein Begriff. Auch SKY lies urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen. Hierüber habe ich bereits berichtet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-sky-deutschland-durch-die-jbb-rechtsanwaelte-wg-ausstrahlung-v-fussball-bundesligaspielen_062624.html

Was wird in der Abmahnung vorgeworfen?

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Lentze . Stopper  für DAZN heißt es: „unsere Mandantin ist eine der führenden internationalen Pay-TV Anbieterinnen und strahlt weltweit Sportprogramme aus. Sie ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der Nutzungsrechte an gleiche Übertragungen unter anderem von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Leif Ausstrahlung per Satellit, Kabel, Internet und Mobilfunk sowie das Recht diese Ausstrahlung gemäß § 22 UrhG im gewerblichen Einrichtungen öffentlich vorzuführen. Hierfür hat sie von den entsprechenden ursprünglichen Verwertungsrechteinhabern die ausschließlichen Rechte an den entsprechenden Spielsignalen erworben.“

Sodann führen die Rechtsanwälte in Ihrem Schreiben den Grund ihrer Mandatierung aus. Nach Angabe der Rechtsanwälte habe der Adressat des Schreibens in seinem Betrieb eine Liveübertragung gezeigt ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. DAZN Sohn führe im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung ihrer Rechtekontrollen mit geschultem Personal durch. Weiter führen die Rechtsanwälte aus, dass an einem bestimmten Tag mit Nennung des entsprechenden Datums umfangreiches Material gesichert wurden sein soll, dass Beweise, dass der Adressat des Schreibens in seinem Betrieb für einen bestimmten Zeitraum urheberrechtlich geschützte Sportveranstaltungen in unserem Beispiel ein Spiel der ersten Bundesliga ausgestrahlt worden sein soll. Weiter wird angeführt, dass jedoch kein gewerbliches Abonnement (DAZN-For-Buisness-Paket) zu Gunsten des Adressaten gebucht sei. Die Stelle nach den Ausführungen der Rechtsanwälte eine Rechtsverletzung dar. Denn durch die unberechtigte Ausstrahlung soll der Adressat die ausschließlichen Nutzungsrechte auf öffentliche Vorführung gemäß §§ 15 Abs. 2, S. 2 Nr. 5, 22 UrhG verletzt haben. Zudem stelle die Ausstrahlung eines Fußballspiels ein Filmwerk gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 UrhG dar.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich?

Dem Adressaten werden sodann die Rechtsfolgen aufgezählt. Die Rechtsanwälte führen folgende Rechtsfolge auf:

-    Unterlassungsanspruch gem. 97 Abs. 1, 2 Alt. Urhg
-    Strafverfolgung gem. §§ 106UrhG
-    Schadenersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG
-    Aufwendungsersatz gem. § 97a Abs. S.1 UhrG

Eine konkrete Bezifferung von Zahlungsansprüchen findet jedoch nicht statt. Stattdessen wird ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses beinhaltet

-    Abgabe einer Unterlassung- und Verpflichtungserklärung
-    Zahlung eines reduzierten Schadensersatzbetrages sowie
-    Abschluss eines Abonnementvertrages für das DAZN-For-Buisness-Paket

eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben anbei. Der Schadensersatz nach Lizenzanalogie wird auf einen Betrag in Höhe von 11.460 € berechnet. Sogleich wird eine Reduzierung auf 5.730 € vorgenommen. Zu diesen Kosten kommen noch die Kosten für das Portmonee zu.

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