Abmahnung von den Rechtsanwälten Scharfenberg & Hämmerling für Herrn Ralph Schneider erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir liegen aktuell mehrere Abmahnungen von den Rechtsanwälten Scharfenberg & Hämmerling für Herrn Ralph Schneider wegen Wettbewerbsverstößen bei eBay vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gerne auch Sie.

Zu den hier bereits vorliegenden Abmahnschreiben:

Die hier in der Kanzlei bereits vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Herrn Ralph Schneider über die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling beziehen sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße bei Angeboten aus dem Sortiment Begleitprodukte/Merchandise-Artikel von Getränkeherstellern. Konkret geht es (je nach Fall) unter anderem um das Auftreten als Privatverkäufer trotz umfangreicher Verkäufe und fehlende gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen, wie

  • Informationen zu Impressum/Anbieterkennzeichnung,
  • Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
  • Informationen darüber, ob der Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
  • Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts,
  • Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.

Zum Teil werden auch fehlerhafte Informationen zu gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen abgemahnt.

Zu den Forderungen in den Abmahnschreiben:

Mit den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe vor und eine Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten/Rechtsanwaltskosten vor. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwerts von 20.000,00 Euro in Höhe von 984,60 Euro geltend gemacht.

Ich empfehle Ihnen zunächst:

  1. Geben Sie auf keinen Fall voreilig eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Ralph Schneider über die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, sollten Sie sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gern erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen im Rahmen einer telefonischen Beratung.

Sie wünschen eine konkrete Beratung? Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berate schwerpunktmäßig Abgemahnte wie Sie zu Abmahnungen.

Informationen, wie schnell Privatverkäufe über Internetportale in der Rechtsprechung als gewerbliche Angebote bewertet werden, finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können in dem Beitrag: „Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann‘s gehen“.

Rechtsanwalt Johannes Richard

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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