Black Adam: Abmahnung von Frommer Legal

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Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (vormals: Waldorf und Frommer) aus München spricht Abmahnungen wegen des vermeintlichen Uploads des Filmes Black Adam für die Firma Warner Bros. aus. Auch bereits im neuen Jahr 2023 erreichen zahlreiche Haushalte Briefe, in denen der Vorwurf des illegalen Filesharings in Bezug auf diesen Film erhoben wird. Black Adam ist eine Verfilmung mit dem Schauspieler Dwayne Johnson. Es geht um den Sklaven Teth-Adam alias Black Adam der sich mit Hilfe seiner Superkräfte gegen seine Herrschaft auflehnt.

In diesem Zusammenhang macht die Kanzlei Frommer Legal die folgenden Ansprüche geltend:

I. Unterlassungsanspruch

Es wird ein sog. Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Abgemahnte wird durch die Kanzlei Frommer Legal aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Anschlussinhaber soll sich rechtsverbindlich dazu verpflichten, den Film Black Adam nicht öffentlich zugänglich zu machen.

Wird eine solche Erklärung abgegeben, kann bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Aus diesem Grunde sollte eine solche Erklärung nicht leichtfertig abgegeben werden. Gleichwohl kann es Sinn machen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ist aber letztlich eine Frage des Einzelfalls und sollte mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob der Film Black Adam selbst hochgeladen wurde.

II. Black Adam: So viel Schadensersatz wird geltend gemacht

700,00 € soll der Abgemahnte für die Verbreitung des Films Black Adam zahlen. Der sog. Lizenzschaden würde sich gerade nicht nach dem Verkaufspreis des Filmes richten. In der Rechtsprechung wird tatsächlich davon ausgegangen, dass ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 € bis 600,00 € für einen kompletten Film “nicht übersetzt” seien.

III. Abmahnkosten

Die geltend gemachten Anwaltskosten belaufen sich auf 235,80 €. Mithin wird in den meisten Fällen eine Gesamtforderung in Höhe von 935,80 € geltend gemacht. Es gibt jedoch auch Abmahnungen in denen das öffentliche Zugänglichmachen mehrerer Filme abgemahnt wird. In diesen Fällen ist die Gesamtforderung höher.
Selbst wenn einen Haftung des Anschlussinhabers bestehen sollte, kann dieser Betrag jedoch in vielen Fällen deutlich gesenkt werden. Die Höhe der Reduzierung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Abmahnungen weiß ich, welche Aspekte angesprochen werden müssen, um zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen.

IV. Fazit: Abmahnung für den Film Black Adam

Abmahnungen von Frommer Legal für den Film Black Adam sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es droht ein gerichtliches Verfahren. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich langjährige Erfahrungen mit Tauschbörsenfällen. Gerne berate und vertrete ich auch Sie:

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Foto(s): mir

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