Abmahnung von Herrn Alexander Horst wegen Werbung für Grabsteine
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Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herrn Alexander Horst, Steinmetz- und Bildhauermeister, Gustav-Lorenz-Weg 11 in 35410 Hungen-Obbornhofen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, Wilhelm-Liebknecht-Str. 25 in 35396 Gießen, vor. Herr Horst behauptet dabei diverse Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wegen unzulässiger Werbung für Grabsteine. Es wird unter anderem ein Streitwert in Höhe von 45.000.- unterstellt und es werden RA Kosten in Höhe einer 1,5 fachen Geschäftsgebühr gefordert.
Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 069 45000 230 bzw. info@khan-lang.de.
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