Abmahnung von MH My-Musthave, Lothar Fürst, durch S., Link zur OS-Plattform

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Abmahner

MH My-Musthave, ein Unternehmen mit Sitz in Goch, verkauft online und in Boutiquen Textilien, Taschen und andere Accessoires. Online werden die Produkte sowohl über die eigene Website (https://www.my-musthave.de/) als auch über bekannte Online-Plattformen wie eBay (https://www.ebay.de/usr/my-musthave_de) oder Amazon (https://www.amazon.de/s?me=A3LI92GKD1SGA5&page=1) vertrieben.

Der hinsichtlich Abmahnungen nicht unbekannte Rechtsanwalt S. spricht die Abmahnungen für das Unternehmen aus.

Der Vorwurf 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, keinen Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU (sog. OS-Plattform) zu geben und damit gegen die EU-Verordnung Nr. 524/2013 zu verstoßen. Weiterhin wird mit dem Begriff „PU-Leder“ ein Produkt umschrieben, obwohl es sich dabei um kein anerkanntes Material handelt und damit Verbraucher in die Irre geführt werden könnten.

Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Der Hinweis inklusive Link zur OS-Plattform dient dazu, den Verbraucher auf eine unabhängige Plattform zu Streitbeilegung hinzuweisen. Außerdem darf ein Produkt in der Tat ausschließlich mit anerkannten Begriffen für Materialien beworben werden. Bei dem Begriff PU-Leder handelt es sich um einen erfundenen Begriff, der offenbar ein lederähnliches Material umschreiben soll.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung sollte selbst für den Fall, dass der Vorwurf zutreffend ist, nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Rechtsanwalt S. ist für seine weit formulierten Unterlassungserklärungen bekannt. 

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt, um eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen oder gegen die Abmahnung als solche vorzugehen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – eine Ersteinschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema