Abmahnung von Microsoft und FPS Rechtsanwälten – Vertrieb von Zugangsdaten für Office 365

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Aktuell erreicht uns wieder eine Abmahnung von Microsoft und FPS. Seit einigen Jahren vertreten wir Mandanten in diesen Fällen. Wir kennen das Vorgehen von Microsoft und verfügen über die notwendige Erfahrung, um Ihnen eine optimale Beratung in Bezug auf die Abmahnung von Microsoft anbieten zu können.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Microsoft und FPS Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie uns diese gerne für eine erste kostenlose Einschätzung per E-Mail übersenden. Wir zeigen Ihnen in einem ersten Gespräch mögliche Reaktionsmöglichkeiten auf erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Abwehr der Abmahnung von Microsoft und FPS beauftragen wollen.

Abmahnung von Microsoft und FPS – was bedeutet das?

Microsoft ist Inhaberin von verschiedenen Marken. Ferner ist Microsoft Inhaberin der Nutzungsrechte bzw. Urheber verschiedener Softwareprodukte.

Vorwurf der Abmahnung ist erneut die Behauptung von Microsoft, der Vertrieb von Zugangsdaten stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. FPS und Microsoft behaupten, dass das Verbreitungsrecht und das Vervielfältigungsrecht von Microsoft in Bezug auf die Software Office 356 durch den Vertrieb der Zugangsdaten verletzt worden sei. 

Die Besonderheit ist hier, dass es im Gegensatz zu früheren Abmahnungen, bei denen es regelmäßig um Gebrauchtsoftware ging, um die Mietversion und damit um das Zukunftsprodukt von Microsoft geht. Früher wurde die Software dauerhaft überlassen. Office 365 hat hingegen eine begrenzte Nutzungsdauer. Zudem kann eine lizenzrechtliche Einschränkung für bestimmt Nutzer gelten. 

Die Rechtsprechung hierzu ist noch uneinheitlich. Fraglich ist insbesondere, ob die Einschränkung der Lizenzen im Rahmen des Nutzungsvertrages gegenüber dem Nutzer wirksam vereinbart wurden. 

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt.

Sie haben Fragen zu einer Abmahnung wegen der Verletzung von Urheber- und Markenrechten von Microsoft? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Im Falle einer Abmahnung gilt generell:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Unsere Leistung im Urheberrecht und Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen Tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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