Abmahnung von mobile.de

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Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. aus Augsburg mahnt Verkäufer auf mobile.de ab, weil sie Scheinprivatverkäufer seien. Wir erklären, wovon die Einstufung abhängt und was Sie tun wollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Warum werden die Verkäufer abgemahnt?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. versendet momentan Abmahnungen an Verkäufer bei mobile.de, weil diese nach Ansicht des Verbandes gewerblich handeln, sich aber als Privatverkäufer ausgeben. 

Ist der Vorwurf berechtigt, läge ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Gemäß da Nr. 23 im Anhang zum UWG ist „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig;“ eine unzulässige geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 3 UWG.“

Wonach bestimmt es sich, ob gewerblich oder privat?

Ob jemand sein Familienauto verkauft oder mit dem regelmäßigen Verkauf von Autos Geld verdient, kann man zum Beispiel an der Anzahl der Inserate ableiten. Natürlich kann es sein, dass es in der Familie mehrere Autos gibt, die alle über einen Account verkauft werden und auch in einem kürzeren Zeitraum, allerdings ist das die Ausnahme. 

Wer mehr als 1-2 Autos pro Jahr verkauft, fällt auf und muss im Zweifel darlegen können, dass es sich um Privatverkäufe handelt. Gerade, wer Fahrzeuge für Dritte verkauft, gilt schnell als gewerblich Tätiger.

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „In der Abmahnung wird Schadensersatz in Höhe von fast 300 Euro sowie die Unterlassung des Verkaufs als Privatperson gefordert. Man sollte weder das Geld einfach so zahlen noch die Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben. Hat man dies getan, muss man sich jahrzehntelang an diese halten und es drohen vier- bis fünfstellige Vertragsstrafen.

Andererseits sollte die Abmahnung aber unbedingt ernst genommen werden – sonst droht eine Klage. Vielmehr sollte also zeitnah ein erfahrener Anwalt für Wettbewerbsrecht kontaktiert werden. Dieser prüft dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit.“

Wir helfen Ihnen!

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder wollen wissen, ob Sie noch als privater Verkäufer gelten? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/abmahnung-mobile-de/. 


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