Abmahnung von Prinz Neidhardt Engelschall und rasscass Medien Content Verlag erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell wurde uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall vorgelegt. Wir haben bereits in der Vergangenheit über derartige Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrecht-abmahnung-der-kanzlei-prinz-neidhardt-engelschall-fuer-hr-christian-kaiser_082497.html

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist die angeblich unerlaubte Verwertung der WHO´S WHO –Biografie von „Richard Wagner“ auf einer Internetseite. Die Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall weisen darauf hin, dass der rasscass Medien Content Verlag das Biografie-Lexikon www.whoswho.de betreibe. Die dort dargestellten Biografien seien als Sprachwerke gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt.

Die Verbreitung der vorgenannten Biografie ohne Zustimmung des rasscass Medien Content Verlag stelle eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 97 Abs. 1, S. 1, 2. Hs. UrhG dar. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt. Als Gegenstandswert werden 15.000 € angesetzt.

Biografie als Sprachwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig?

Gem. § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke im Sinne des Urheberrechts nur persönliche geistige Schöpfungen. Eine reine Aneinanderreihung von Daten und Fakten in Bezug auf eine Person dürfte mithin nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 UrhG genügen.

Dagegen können z. B. AGB als Sprachwerke Schutz genießen. Ein Twitter-Feed hat hingegen in der Regel keine urheberrechtliche Schöpfungshöhe (OLG Köln, Urteil v. 08.04.2016 – Az.: 6 U 120/15).

Es kommt daher immer auf den konkreten Text und die Gestaltung des Textes an.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Wir empfehlen, dass Sie einen Fachanwalt Urheberrecht mit der Prüfung der Abmahnung beauftragen. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Partner unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Fachanwalt Drouven bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach via E-Mail übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und ebenfalls Ansprechpartner im Urheberrecht mit Bezügen zum IT-Recht.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren!

Unsere Leistung im Urheberrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte für Urheberrecht, Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema