Abmahnung von RA Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH „Hot Party Winter 2015“

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Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt die Verbreitung verschiedener Tonaufnahmen über die Filesharing Netzwerke Bittorrent und eDonkey/eKad ab. Die Verstöße sollen beweissicher dokumentiert worden sein.

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Verbreitung der Songs „Mike Mago & Dragonette – Outlines“, „Watermät – Bullit“ und „Gabriel Rios – Gold (Thomas Jack Remix)“ ab. Diese sind Teil der Musik-Compilation „Hot Party Winter 2015“. Die Zusammenstellung „Hot Party Winter 2015“ besteht aus über 30 Liedern. Die DigiRights Administration GmbH ist angeblich Rechteinhaber einiger Songs von der Zusammenstellung. Sie kann daher nicht die Verbreitung der vollständigen Compilation, sondern nur die Verbreitung der einzelnen Tonaufnahmen monieren.

In der Abmahnung zitiert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Aufzeichnungen der Ermittlungsfirma. Diese sollen die Verbreitung der Lieder über die Filesharing-Börse BitTorrent und somit einen Verstoß gegen §19a UrhG beweisen. Anschließend verweist Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine indizierte Wiederholungsgefahr und schließt mit:

„Ich fordere Sie daher im Namen meiner Mandantschaft auf, es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke meiner Mandantschaft zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

Zuletzt unterbreitet RA Daniel Sebastian dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot. Dieses umfasst die Zahlung von 1000€, sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung. Der Betrag des Vergleichsangebotes soll auf ein Konto von Daniel Sebastian bei der Berliner Bank überwiesen werden und die unterschrieben Unterlassungserklärung an das Postfach von RA Daniel Sebastian gesendet werden. Sollte das Vergleichsangebot nicht angenommen werden, kündigt RA Daniel Sebastian eine urheberrechtliche Klage für die Verbreitung der Tonaufnahmen an.

Wer ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat seinen „Interessenschwerpunkt“ auf die Gebiete des Medien- und Urheberrecht gelegt. Er wirbt auf seiner Homepage damit seine Mandanten bei Urheberrechtsverletzungen „zu ihrem Recht zu verhelfen“ und vertritt u.a. die DigiRights Administration GmbH, welche die Rechte an verschiedenen Tonaufnahmen hält.

Sie haben eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten?

Im Fall einer Abmahnung ist der wichtigste Schritt für Sie, festzustellen, ob Sie die vorgeworfene Handlung tatsächlich begangen haben. Abmahnungen sind ein probates Mittel um Verstöße im Wettbewerbs- und Markenrecht schnell zu ahnden. Abmahnungen sind teilweise gesetzlich vorgesehen und dienen dazu rechtliche Streitigkeiten effizient beizulegen. Haben Sie die vorgeworfene Handlung begangen, ist die Abmahnung grundsätzlich berechtigt. Sie sollten in jedem Fall auf eine Abmahnung reagieren.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten dem Vergleichsangebot und der damit verbundenen Unterlassungserklärung keinesfalls blind zustimmen. Die Unterschrift einer vorgefertigten Unterlassungserklärung wird als Schuldeingeständnis gewertet. Außerdem gilt eine unterschriebene Unterlassungserklärung unbeschränkt und lebenslänglich. Sie sollte daher mit Sorgfalt geprüft und nicht „blind“ unterschrieben werden.

Mit modifizierter Unterlassungserklärung reagieren!

Vorgefertigte Unterlassungserklärungen enthalten häufig Formulierungen, die zum Nachteil des Abgemahnten sind. Sowohl der Text der Unterlassungserklärung als auch die Abmahngebühr sind verhandelbar. Wir empfehlen Ihnen daher auf eine Abmahnung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung zu reagieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wahrt die gesetzte Frist und kann u.a. eine Änderung der Abmahnkosten oder der Schadenersatzforderung enthalten.

Hilfe eines spezialisierten Anwalts suchen!

Das Internet bietet viele Muster zu modifizierten Unterlassungserklärungen. Diese Muster können dem Einzelfall jedoch nicht gerecht werden und werden Ihre rechtliche Position im schlimmsten Fall verschlechtern. Wir raten Ihnen daher dringen dazu im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihren Fall mit der nötigen Erfahrung behandeln Sie nach einem Beratungsgespräch bestmöglich vertreten.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und haben daher Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

Kontakt:

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


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