Abmahnung von Ralph Schneider durch Hämmerling von Leitner-Scharfenberg | Privat verkaufen auf Ebay

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Die Abmahner

Erneut beschäftigt uns eine Abmahnung von Ralph Schneider, ausgesprochen durch die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg. Herr Ralph Schneider aus Köln betreibt den Online-Shop namens Markenglas.de und bietet dort Gläser sowie Bar-Utensilien zum Verkauf an. 

Der Vorwurf

Der Vorwurf gegen einen privaten eBay-Verkäufer erstreckt sich sowohl auf die angeblich gewerbliche Händlereigenschaft desselben als auch auf die Nichtbeachtung der Vorschriften hinsichtlich des Widerrufsrechts und der Anbieterkennzeichnung sowie die fehlenden Angaben der Pflichtinformationen bei den Angeboten. 

Die Forderung 

Gefordert wird von dem Abgemahnten zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 984, 60 EUR. 

Unsere Einschätzung

Auf die Frage nach der Händlereigenschaft gibt es keine einheitliche Antwort. Es haben sich zwar mit der Zeit durch die Rechtsprechung verschiedene Kriterien herausgebildet, die Aufschluss darüber geben sollen, wonach abgegrenzt wird. Allerdings erfolgt diese Abgrenzung stets subjektiv und ist an unterschiedlichsten Anforderungen zu messen. Diesbezüglich sollte sich in jedem Fall gut informiert werden und eine regelmäßige Kontrolle erfolgen.  

Unser Rat

Davon ungeachtet sollten Sie in keinem Fall – sprich ohne fachkundige, anwaltliche Beratung – die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder im Vorfeld etwaige Zahlungen tätigen. Zwar sollte die Abmahnung niemals völlig ignoriert werden, falsches Handeln kann für Sie aber ebenso erhebliche Nachteile mit sich bringen. Somit ist es ratsam, beispielsweise unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu nutzen und sofort richtig zu handeln und fachkundige Unterstützung zu erhalten. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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