Abmahnung von Ralph Schneider über Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling bei ebay

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Scharfenberg Hämmerling (SH Rechtsanwälte) für Herrn Ralph Schneider wegen Wettbewerbsverstößen bei ebay erhalten? Dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Mir liegt aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling für Herrn Ralph Schneider vor. Abgemahnt wird ein Anbieter von Begleitprodukten und Merchandisingartikeln von Getränkeherstellern. Gerügt wird insoweit zunächst, dass der Abgemahnte als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei ebay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien. Gerügt wird sodann des Weiteren das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:

  • Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung
  • Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
  • Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach meiner Meinung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst ist. Des Weiteren werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro in Höhe von 984,60 Euro gefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Ralph Schneider über Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling wegen Wettbewerbsverstößen bei ebay erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Wünschen Sie eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine Email.

Gerne höre ich von Ihnen.

Umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen im Onlinehandel finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres eBay-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.

Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke facebook, xing oder google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen. 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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