Abmahnung von Raoul Teves durch HKMW Rechtsanwälte | Verschiedene Widerrufsfristen, OS-Plattform

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Die Abmahner

Raoul Teves ist als gewerblicher Händler auf der Online-Verkaufsplattform eBay unter dem Namen „RT-Kauf“ aktiv. Er bietet Waren aus den Bereichen Kinderspielzeug, Haushaltswaren, Auto und Werkstatt an. Die HKMW Rechtsanwälte sind für den aktuellen Fall im Namen Teves aktiv. 

Der Vorwurf 

Herr Teves wirft anderen eBay-Verkäufern vor, ihre Waren mit einer unterschiedlich lautenden Widerrufsfrist angeboten zu haben. Die Verkäufer sollen keine einheitliche Widerrufsfrist angesetzt und zudem ihre Angebote ohne den Hinweis auf die OS-Plattform erstellt haben. 

Die Forderung

Mit der Abmahnung soll die Wiederholungsgefahr minimiert werden. Die Händler sollen die Handlungen in Zukunft unterlassen, d. h. ihre Angebote entsprechend anpassen. Eine Abmahnung geht zumeist mit einer Unterlassungserklärung einher: Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird einer Unterlassung in Zukunft zugestimmt, bei Verstoß erfolgt zumeist die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. 

Der Streitwert beläuft sich aktuell auf 10.000,00 €. 

Unsere Einschätzung

Nach Art. 246 EGBGB i.v.M. § 312c Abs. 1 BGB müssen Händler ihre Käufer über die geltenden Rechte in klarer und verständlicher Weise aufklären. Die Widerrufsrechte, die dem Verbraucher zustehen, müssen klar und verständlich kommuniziert werden. Deshalb werden unterschiedliche Fristen diesem Grundsatz nicht gerecht, d. h. der Händler muss deshalb einheitliche Widerrufsfristen ansetzen. 

Zudem muss ein Händler über die OS-Plattform informieren. Dies kann in Form einer Linksetzung innerhalb des Angebots erfolgen. Die Aufklärung über die Möglichkeiten im Streitfall sind seit dem 09.01.2016 verpflichtend. 

Unser Rat

Wir raten Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen stets einzuhalten und bei Fragen lieber vorab einen Anwalt zu kontaktieren, statt eine Abmahnung zu riskieren. Abmahnungen sind häufig mit viel Ärger, Zeit und Kosten verbunden, die wir Ihnen durch eine kompetente Beratung gerne ersparen. 

Sollten Sie bereits einen Verstoß begangen und eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall, wehren unberechtigte Abmahnungen oder modifizieren die Unterlassungserklärung berechtigter Abmahnungen zu Ihren Gunsten und stehen Ihnen auch sonst in der gesamten Zeit unterstützend zur Seite. Lassen Sie in keinem Fall die in der Abmahnung gesetzte Frist verstreichen, sondern handeln Sie sofort. Kontaktieren Sie uns, unterzeichnen Sie die Erklärung nur nach Prüfung und in Abstimmung mit Ihrem Anwalt – die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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